Aufsitzrasenmäher am 1. Mai
Hey, ich wollte am 1. Mai an meinen Husqvarna lt 120 Aufsitzmäher einen Anhänger dranhängen um Bier und Ähnliches zu transportieren. Das Teil fährt 6 Km/h und ich habe die Messer abmontiert. Nun meine Frage: Darf ich mit dem Teil auf Feldwegen fahren?
3 Antworten
Ein Aufsitzrasenmäher (Rasentraktor) ist nach § 1 FZV ein Kraftfahrzeug. Das Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ergibt sich aus § 10 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung. Dort steht, dass man mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben muss. Wenn man als 13- Jähriger (wie Florian 37194) erwischt wirst, gibt es mit der Polizei Probleme.
hast du zulassung oder betriebserlaubnis und richtige beleuchtung,anhängekupplung eingetragen(tüv),denk dran feldwege gelten als öffendliche wege da jeder drauf fahren kann
für 6kmh brauchst betriebserlaubnis,die gibt's entweder vom hersteller oder durch tüv und ohne STVZO taugliche ausstattung gibt's ärger auf der straße und sogar am feldweg wenn die sheriffs kommen.ein 6kmh schild reicht nicht
Ich bin 13 Jahre und habe einen mtd und fahre jeden Tag einfach damit auf der Straße zum mitfahren oder Rasenmähen und hatte nie Probleme
6 Km/h ist zulassungsfrei. BE habe ich keine, aber ein 6 Km/h Schild.