Auf Kleiderkreisel betrogen worden?
Hallo, liebe Leute.. Ich brauche dringend Hilfe. Habe schon im Internet nach Hilfe gesucht, aber nichts gefunden, was mir hilft. Ich wurde auf der Plattform Kleiderkreisen betrogen. Ich habe mit einer sehr netten Kreislerin, die auch gute Bewertungen hatte einen Vertrag abgeschlossen. Ich sollte ich Adidas Schuhe schicken und sie sollte mir dafür 38€ überweisen. Sie meinte sie hätte das Geld noch nicht braucht die Schuhe, aber dringend, weil sie sie für einen Geburtstag verschenken wollte. Nach langem diskutieren und Nummern, Adresse, Name etc. austauschen, habe ich zugesagt, dass ich ihr die Schuhe schicke und sie mir das Geld überweist sobald sie es hat. Und wir haben tagelang geschrieben und sie war auch sehr nett und auch seriös (laut ihrer Bewertungen). Das geld ist bis heute nicht gekommen und sie hat mich blockiert. Überall! Whatsapp und kleiderkreisel. Ich habe aber beweise, wo sie schreibst dass die schuhe da sind und das komplette geld noch überweisen wird. Jetzt ist einfach nichts mehr von ihr gekommen. Kann ich sie anzeigen? Habe ihr auch schon einen brief geschickt auf dem ich sie mahne Aber es ist immer noch nichts ihrerseits gekommen. Kann ich anzeige erstatten?
7 Antworten
Ja, Strafantrag wegen Betrug kannst Du erstatten. Dadurch bekommste aber dein Geld nicht, das müsstest Du dir dann zivilrechtlich einklagen. Ob das wegen 38 Euro Sinn macht, musst Du für dich selbst entscheiden. Strafantrag kannst Du aber unabhängig davon erstatten.
Wenn sie noch nicht volljährig ist macht es das erst mal noch komplizierter. Die Frage ist dann erst mal ob sie hier überhaupt "die Erlaubnis" ihrer Eltern hat sich dort anzumelden, die ist als unter 18 jähriger nämlich zwingend erforderlich. Der Vertrag könnte zudem schebend unwirksam sein, das heisst die Eltern könnten diesen jederzeit widerrufen.
Wie alt ist denn das Mädel?
Und ja, die Eltern würden informiert wenn Du Strafantrag stellst.
Würde sie dann nicht die Schuhe zurück bekommen?
Wenn der Vertrag von den Eltern widerrufen wird dann müsste sie die Schuhe zurückschicken. Die Eltern sind jedoch nicht dazu verpflichtet die Schuhe zu bezahlen, das ist ganz allein Sache des Mädels.
Du hast ja genug Beweismittel und auch ihre Adresse!
Ich würde sie sofort anzeigen! Welch eine Dreistigkeit..da wäre ich ja komplett ausgerastet
Grundsätzlich gilt - erst zahlen dann schicken
das ist Betrug und kann angezeigt werden
Korrekt. Ich würde auch niemals etwas verschicken wenn das Geld noch nicht bei mir auf dem Konto ist.
Du kannst natürlich Anzeige erstatten, nur das bringt Dir Dein Geld nicht , dafür müsstet Du zivilrechtlich klagen . Wegen 38 Euro ?? das lohnt nicht . Ich würde es als Lehrgeld verbuchen . Schade , das es so gelaufen ist.
Werden bei der anzeige auch ihre eltern informiert? Sie ist ja noch nicht volljährig. Denn wenn ja bekomme ich ja vielleicht das geld von ihren eltern wieder...
Bei Kleiderkreisel kann man sich ab 16 anmelden sofern die Eltern einverstanden sind.
Hm , auf der anmelde Webseite muss man bestätigen , das man 18 ist . Danke ich schau mir jetzt die AGB genauer an
Echt? Hatte eben mal kurz gegooglet, da schrieben die Leute dann nur das man bei Anmeldung extra anklicken muss, dass die Eltern einverstanden sind. Hab mir aber jetzt nicht extra die AGB von Kleiderkreisel angeschaut.
Ich habe die AGB durchforstet , aber leider nichts eindeutiges gefunden , lediglich beim Bezahlsystem
AGB Kleiderkreisel:
https://www.kleiderkreisel.de/terms-and-conditions
3.1 Registrierung als MitgliedDie Nutzung der Plattform zur Suche nach Angeboten, Mitgliedern und Foreninhalten ist ohne Registrierung möglich. Für alle anderen Dienste, wie z.B. das Betreiben von Handel über die Plattform, die Nutzung eines der elektronischen Zahlungssysteme, die Abgabe von Bewertungen oder die Kommunikation mit anderen Mitgliedern ist eine Registrierung erforderlich. Um sich auf der Plattform zu registrieren, gibt der Nutzer seine E-Mail-Adresse und ein von ihm gewähltes Passwort an. Der Nutzer bestätigt durch Setzen eines Hakens volljährig zu sein oder das entsprechende Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu haben.
Da sie die Schuhe erhalten hat, ist davon auszugehen, dass die Adresse korrekt ist. Schicke ihr einen Brief ( Einwurfeinschreiben, die Kosten dafür würde ich zur Forderung hinzuaddieren ) mit Fristsetzung zur Bezahlung innerhalb von 5 Tagen. Teile ihr gleichzeitig mit, dass Du auf Rat Deines Anwaltes hin, Anzeige erstatten wirst, wenn Du bis dahin das Geld nicht hast.
Naja da kommt es jetzt drauf an wie alt das Mädel ist. Der Fragant hat ja nur geschrieben das sie nicht volljährig ist. Wenn sie jetzt unter 14 ist, kann man sich das Geld sparen. Dann muss man schlechtem Geld kein gutes Geld mehr hinterherwerfen. Da wäre selbst das Porto für das Einschreiben schon zu viel.
Aber da üblicherweise die Eltern einen Briefkasten leeren, würden sie zumindest von dem Kauf erfahren. Und auch eine 14 jährige kann wegen "Betrugs" angezeigt werden. Denn das Küken scheint ja wohl davon auszugehen, da sie alle gesperrt hat, dass sie nun nicht mehr erreicht werden kann.
Daher schreib ich ja "unter 14", da kannste zwar anzeigen wie Du willst aber sie wäre nicht strafmündig. Das Strafverfahren würde also ins Leere laufen.
Werden bei der anzeige auch ihre eltern informiert? Sie ist ja noch nicht volljährig. Denn wenn ja Bekomme ich vielleicht das geld von den eltern wieder..