Attestpflich ab 3 Tagen?

1 Antwort

Bei einem Ausbildungsverhältnis brauchst du kein Attest, sondern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Ob du bereits ab dem 1. Krankheitstag eine eAU brauchst, steht in deinem Ausbildungsvertrag oder wurde dir mitgeteilt.

Wenn das nicht der Fall ist, greift die gesetzliche Regelung und du musst erst ab dem 4. Krankheitstag eine eAU vorlegen.

emesvau