Arbeitsvertrag Feiertagsarbeit?

1 Antwort

Mit Begründung des AG so oft er möchte.

Unter Berücksichtigung der Ruhezeiten, wöchentlichen Arbeitszeiten, usw.

Ohne Begründung ist ja Blödsinn. Aber sowas schwammiges würde ich nicht unterschreiben, wenn ich nicht mehr über den Artbeitgeber weiss und nicht weiss, welche Arbeit gemacht werden muss.