Arbeitsunfall oder nicht?

7 Antworten

Das ist ein "Wegeunfall" und fällt in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft. Meldepflichtig ist der Unfall aber nur wenn Du mind. 3 Tage arbeitsunfähig bist oder mit Spätfolgen zu rechnen ist.

Bei einem einfach "hingefallen" auf dem Nachhauseweg reicht es wenn Du in der Firma bescheid sagst, dass die eine kurze Niederschrift machen. So kann man hinterher nachvollziehen was wann passiert ist. An die BG braucht ihr aber nicht schicken.

Kann man natürlich zusätzlich machen - ist aber nicht notwendig

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es auf dem direkten Weg passiert ist, gilt es als Wegeunfall.

annacool01 
Fragesteller
 08.12.2021, 12:49

Ja also auf dem Rückweg aber ja auf dem direkten Weg

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Das ist ein WEGEUNFALL!

Wenn auf dem direkten Wege von Zuhause zur Arbeitsstätte oder umgekehrt etwas geschieht, ist dies ein Wegeunfall. Du kannst das melden, musst es aber nicht. Vor allem nicht in einem Fall, welcher mit ein paar Pflastern geregelt werden kann.

Das ist ein Wegeunfall!

Auch wenn nichts Schlimmes passiert ist, so solltest Du es doch ins Unfallbuch eintragen lassen. Denn wenn sich die Wunde plötzlich entzündet, dann bist Du über die BG gegen Spätschäden abgesichert. Außerdem stehen Dir dann kostenlose Heilmittel zu.

Möglich, dass sich dann auch beschädigte Kleidungsstücke von der Steuer absetzen lassen.

Das ist ein Wegeunfall unjd ein Fall für die Berufsgenossenschaft.

Melde es deinem Arbeitgeber. Und du musst zum Durchgangsarzt.

annacool01 
Fragesteller
 08.12.2021, 12:51

Dann werde ich da gleich mal Bescheid geben.

hab heute wieder Spätschicht.

aber warum denn zum Arzt?

sind doch nur ein paar schürfwunden

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Highlands  08.12.2021, 13:26

muss sie nicht wenn es keine ernsthafte Verletzung ist

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