Arbeitsrecht Kündigung?recht?
kurze Erklärung erstmal:
ich habe eine neue Arbeitsstelle und habe daher meinen alten AG gekündigt.
Die Kündigung lief zum 01.05.2024, Grund hierfür ist das mein neuer AG mich zum 02.05.2024 einstellen wollte.
nun habe ich den neuen Vertrag unterschrieben und erst später gesehen das dieser doch zum 01.05.24 läuft und nicht zum 02.05.24.
Lt. Dienstplan meines alten Arbeitgeber muss ich am 01.05.2024 noch arbeiten (mein letzter Dienst)
beim neuen Arbeit Geber fange ich aber erst am 02.05 an da der 01.05 ein Feiertag ist..
das Problem jedoch das der Vertrag zum 01.05 läuft und ich somit 2 vollzeitstellen für einen Tag hätte.
wie ist das aber das gesetzlich ? Stellt dies ein Problem da ?
Ich hoffe man versteht meine Frage. 🥲
5 Antworten
Sprich einfach mit deinem neuen Arbeitgeber, dass der neue Vertrag bitte erst ab dem zweiten läuft
Sprich einfach mit deinem neuen Arbeitgeber, erklär ihm die Situation und bitte ihn das Anfangsdatum auf den 02.05. abzuändern. Da wird er sicherlich nichts dagegen haben, da er dir den Tag ansonsten sowieso zahlen müsste obwohl du nicht für ihn arbeitest, da ja ein Feiertag ist.
Das ist das einfachste und beschert die keinen Ärger.
Mußt Du dem neuen Arbeitgeber mitteilen.
Sehe ich aber nicht als Problem.
Nein, das ist kein Problem.
Kurzversion? "Da kräht kein Hahn danach!" .