Arbeitslosengeld aber noch nicht umgemeldet?

1 Antwort

So ganz verstehe ich dein Verhalten nicht !

Das überlegt man sich doch vorher und hat keine 2 Wohnungen für die Miete gezahlt werden muss.

Genauso hättest du ab 01.09.2019 in der neuen Wohnung wohnen können, ab da musstest du dann auch dafür Miete zahlen und dann wärst du auch pünktlich auf Arbeit gekommen und hättest deinen Job evtl.nicht verloren.

Ein Mietvertrag alleine wird da nicht ausreichen, sie möchten auch sehen das du auf diese Wohnung gemeldet bist.


GlROKONTO 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 17:09

Mein Gott du hast doch keine Ahnung was bei mir abging, also bitte spar dir deine dummen kommentare.

isomatte  29.10.2019, 02:16
@GlROKONTO

Dann erkläre deine Situation gleich, damit man dein Verhalten auch nachvollziehen kann, dann unterbleiben ggf.auch eigene Meinungen die dir nicht passen !

GlROKONTO 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 07:26
@isomatte

nunja es geht nunmal nicht jeden etwas an. Und vorallem passe ich auf was ich im Internet von meiner Privatsphäre poste/schreibe.

Ich hoffe dir ist das klar.

isomatte  29.10.2019, 16:43
@GlROKONTO

Sicher ist mir das klar !

Dann darfst du aber auch über solche Ansichten bzw.Meinungen nicht verwundert sein, wenn man keine Hintergründe kennt, dann kommen nämlich solche Fragen auf dir einem dann wie dir nicht passen.

GlROKONTO 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 17:44
@isomatte

Nein, du kannst es einfach lassen solche Kommentare abzugeben, wenn 1. nach sowas nicht mal gefragt wird und 2. wenn du halt eben die Hintergrundgeschichte nicht kennst. Es kann sonst noch was schlimmes passiert sein, solche Kommentare lässt man einfach sein, einfach aus Respekt gegenüber der Person.

isomatte  30.10.2019, 06:37
@GlROKONTO

Kann man, muss man aber nicht !

Was hat das denn mit Respekt zu tun ?

Der Grund kann hier ausschlaggebend sein.

Meinst du, nur weil du einen neuen Mietvertrag vorweisen kannst, wird nicht geprüft ob und ab wann du auf diese neue Anschrift gemeldet bist ?

Genauso würde das Jobcenter einen Auszug einer Person aus dem ALG - 2 ( Hartz - lV ) Haushalt prüfen.

Da geben sie sich auch nicht nur mit einer Veränderungsmitteilung zufrieden, in der dann steht wann diese Person ausgezogen ist, da möchten sie eine Abmeldebescheinigung sehen, stimmt diese nicht mit den gemachten Angaben überein, gehört diese Person weiter zum Haushalt und dies hat dementsprechend Auswirkung auf zustehende Leistungen.

Wenn du hier oder in einem anderen Forum solche Fragen stellst, dann muss man halt mit solchen Nachfragen rechnen, auch wenn sie einem nicht passen.

So kannst du dir aber sicher sein, dass ich die Frage aufmerksam durchgelesen habe, was auch nicht selbstverständlich ist und dann solche Antworten wie z.B. von @ TheAllisons kommen, die dich nun wirklich auch nicht weiter bringt.