Arbeitgeber will mir kündigen, soll ich selber kündigen bevor ich eine Sperrfrist bekomme, bei der Agentur für Arbeit?

6 Antworten

Für die Verhängung einer Sperrzeit ist nicht so wichtig, wer kündigt, sondern, on der Arbeitnehmer die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (mit) zu verantworten hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

ganz gewiss ist das NICHT schlauer.

Mehr weiss ich auch nicht, ausser, dass das rechtswidrig ist, was die machen. Da würde ich definitiv kämpfen. Es geht UM DEIN Geld und deine Absicherung.

Es wäre eher klug, dich beim Arbeitsamt zu erkundigen, gegebenenfalls Sozialamt, und schildern, was dir da gerade passiert.

Valerie33 
Fragesteller
 29.04.2024, 19:33

Die haben halt gesagt, abwarten und wenn die mir kündigen, kann ich dagegen angehen. Ich möchte das aber vermeiden, weil ich eh schon mit meiner Bandscheibe zu kämpfen habe und mein linkes Bein zum Teil taub ist, falls ich dann auch noch operiert werden muss, kann ich dann ja erstmal garnicht gehen, wie soll ich mich dann auch noch darum kümmern, das würde sich dann ja total in die Länge ziehen, und finanziell weiß ich auch nicht wie ich das dann schaffen soll ohne Einkommen.

0

Ja, in besonderen Fällen geht soetwas. Dies muss man dann aber auch erstmal nachweißen das ein solcher Fall vorliegt und du beschreibst jetzt nichts was das ganze rechtfertigen würde.

Kündigung deinerseits nur wenn es der Arzt ausdrücklich empfiehlt mit Attest das die Arbeit nichts mehr für dich ist aus Gesundheitlichen Gründen. Dann bekommst Du keine Sperre. Da Du nachweisen kannst das du dich gemeldet hast passiert dir eigentlich nichts. Du kannst sogar gegen die Abmahnung vor gehen und musst diese nicht akzeptieren.

Den Arbeitgeber geht Deine Krankheit auch nichts an.

In besonders Fallen wenn Du zu oft krank bist und für das Unternehmen nicht mehr tragbar bist kann Dir gekündigt werden.

Das alles ist aber auch nicht so einfach.

Falls Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, dann beantrage Prozesskostenbeihilfe vor Gericht.

Auf jeden Fall lass Dich nicht fertig machen, Du hast Rechte

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Valerie33 
Fragesteller
 29.04.2024, 19:43

Ich habe ein Attest von meinem Arzt, dass ich keine Tätigkeiten ausüben sollte die meinen Rücken über eine längere Zeit belastet. Sprich nicht schwer heben oder tragen und keine ungünstige Körperhaltung. Der letzte Punkt lässt sich allerdings bei meinem Beruf garnicht vermeiden, vorallem auch weil mein Arbeitsplatz nicht wirklich ergonomisch ist und ich so sitzen muss um arbeiten zu können.

0

Du kannst auch ohne Anwalt aufs Arbeitsgericht. Zwar ist ein Anwalt besser, aber vor dem Arbeitsgericht kann man sich auch selbst Mitteilen.

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, wäre beim Anwalt auch eine Prozesskostenhilfe möglich. Ab welches Einkommen das geht, weiß ich allerdings nicht.

Auch wäre es VOR dem eigenen Kündigen schlau, sich vorher mit dem Arbeitsamt auseinander zu setzen. Einfach so selber kündigen, macht die Situation noch schlimmer, bevor nichts mit dem Arbeitsamt abgeklärt ist.

Ich würde alle Beweise sammeln die es gibt, Abmahnungen, Nachweis des Anrufs, E-Mail, ... und damit aufs Arbeitsamt gehen, und sich beraten lassen.

Valerie33 
Fragesteller
 29.04.2024, 19:56

Kann ich die Prozesskostenhilfe vorher beantragen oder erst im Nachhinein, weißt du das evtl.?

Und wenn ich vor Gericht gehe und die am Ende die Kündigung zurücknehmen, muss ich dann ja wieder hin, ich befürchte, die werden dann einen neuen Grund suchen und mir etwas anhängen oder mich da rausekeln. Wir haben keinen Betriebsrat und alle meine 3 Vorgesetzte sind sehr eng befreundet untereinander und mit der Chefin, ich kann mich dann auch an niemanden wenden, die werden mich da alle fertig machen, hab ja schon Angst bei denen anzurufen und kann ne Woche vorher nicht schlafen, weil ich voll die Panik habe und die ganze Nacht darüber nachdenke was die wohl als nächstes machen.

0
IdefixWindhund  29.04.2024, 20:02
@Valerie33

Die Prozesskostenhilfe beantragt man direkt beim Anwalt, bevor es erst so richtig los geht.

neuen Grund suchen und mir etwas anhängen oder mich da rausekeln

So komisch es klingt, so Leid es mir tut, aber davon ist stark auszugehen. Schon mal mit dem Hausarzt gesprochen? Oder besser wäre ein Psychologe, mit dem in der Hinterhand kuscht das Arbeitsamt besser, wenn man eigenmächtig kündigen will. Oder kannst es auch so vor dem Arbeitsamt vortragen. Teilweise hat das Arbeitsamt sogar Reintegrationsmaßnahmen für Mobbing - Opfer.

0
Valerie33 
Fragesteller
 29.04.2024, 20:13
@IdefixWindhund

Mein Hausarzt meinte er kann mir nichts in die Richtung attestieren, bevor kein Psychologe dem ganzen zugestimmt hat, weil er kein Facharzt ist in dem Bereich. Ich habe eine Überweisung zum Psychologen bekommen aber bei den Wartezeiten, bis ich einen Termin bekommen habe, ist es dann wahrscheinlich eh zu spät. Aber danke sehr, für den Tipp mit der Prozesskostenhilfe.

0