Anzeige wegen Auslachen?
Jemand aus dem Internet will mich anzeigen weil ich mich darüber lustig gemacht hab das er Selbstmordgedanken hat und zur Psychiatrie muss. Geht das überhaupt?
Er hat mir dann das geschickt
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
1 Antwort
Wenn er Selbstmordgedanken hat, sollte er ohnehin in die Psychiatrie. Wie weit Du das wissentlich verschlimmert hast, ist sicher schwer nachweisbar.
Aber abgesehen davon, ist es immer ein heißes Eisen, da manche mit ihren Suizidverkündungen nur Aufmerksamkeit wollen, während andere damit einen echten Hilfeschrei ausstoßen. Ich traue mir nicht zu, das zu unterscheiden, wobei ich glaube, dass die meisten wirklich gut durchdachten Suizide nicht vorher verkündet werden.
Aber behutsam sollte man dennoch sein.