Anzeige durch Käufer auf eBay?

3 Antworten

Klar kann was passieren:

Betrug ist ein Offizialdelikt, und da muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Und wen Du wirklich auf eBay und nicht auf Kleinanzeigen verkauft hast, dann haben die auch ruckzuck Deine Daten.

Bei einem Verkauf über Kleinanzeigen auch, da dauert es nur ein wenig länger.

Das zu erwartende Strafmaß wurde Dir schon mitgeteilt, also zieh Dich schon mal warm an.

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Klar, ist uns mal passiert, dass wir was gekauft haben und keine Ware kam. Wir haben die Person angezeigt. Da die schon weitere Sachen auf dem Kerbholz hatte und mehrere Anzeigen vorlagen, bekamen wir dann irgendwann die Nachricht der Staatsanwaltschaft, dass die Person nun für 3 Jahre inhaftiert wäre und dass wir versuchen könnten, zivilrechtlich das Geld wieder reinzuholen.

Das haben wir uns aber gespart, weil das nur Kosten verursacht, die wir ja dann auch erstmal verauslagen müssen und nicht wiederbekommen, wenn der noch länger im Knast sitzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung