Antrag auf wiederholen der 10.!
Hallo ;)
Ich habe ein kleines Problem und zwar, hab ich mich für ein Gymnasium beworben jedoch reicht mein Zeugnis nicht dazu aus. Meine Eltern, genauso wie ich akzeptieren keine Berufliche Ausbildung (Hatte schon sehr oft beratungstermine und nichts an meiner meinung änderte sich). Ich habe lange darüber nachgedacht und aufgrund der fehlenden leistungen würde ich gerne die 10. Wiederholen. Meine jetztige Klassenlehrerin ist dagegen, jedoch hab ich andere lehrer die der meinung sind es wäre sinnvoll. Da mein problem war das ich sehr gut startete, jedoch meine motivation nach den ersten ferien verschwand :c Ich fing mich an auf die faule schulter zu legen und wusste nicht so recht was ich wollte. Im Internet lernte ich dann einen Gleichaltrigen wir schreiben 4 mon nun aber das ist eher unwichtig jetzt... jedenfalls fingen wir über schule und weitere pläne zu reden und dank ihm fasste ich meinen mut zsm und beschloss das ich unbedingt nochmal die 10 wiederholen will um wieder aufs gym zu kommen wie ich es vor 4 Jahren war, jedoch wegen Probleme in der Familie aufgab ... Ich hoffe ihr könntet mir helfen, denn es bedeutet mir sehr viel, ich will die chance nutzen und diesmal alles richtig machen ...
Bedanke mich im voraus
Mfg Filina
3 Antworten
Viele aus meiner Klasse haben durch fehlende Leistung ihren Qualifikationsvermerk auch nicht bekommen um in die gymnasiale Oberstufe zu wechseln. Einige wiederholen jetzt die 10. Klasse. Geh mit deinen Eltern zur Schulleitung und besprecht das Problem. Wenn du und deine Eltern es wollen, haben die Lehrer da kein Mitsprache-Recht weil es deine Entscheidung ist
Ok vielen dank, werde schnellst möglich einen Termin vereinbaren ;)
Hallo Filina WaFa,
es hängt alles andeinem Einsatz!
Die Bestimmungen:
ASchO NW, § 28 Wiederholung, Rücktritt, ....(und das betrifft die Hauptschule, Klasse 10 Typ B und die Realschule):
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnungnichts anderes bestimmt, auf Antrag der Erziehungsberechtigtendie vorhergegangene Klasse oder Jahrgangsstufe einmal freiwilligwiederholen oder spätestens im Anschluss an die Aushändigung des Zwischenzeugnissesin die vorhergegangene Klasse oder Jahrgangsstufe zurücktreten,wenn sie oder er in dieser Klasse oder Jahrgangsstufe nichtmehr erfolgreich mitzuarbeiten vermag. Die Entscheidung trifft die Versetzungskonferenz. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann vorsehen,dass eine Klasse auch wiederholt werden kann, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben.
§ 29 Abs. 3 Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
Das heißt, das gilt nicht als Sitzenbleiben.
Für die Qualifikation:
Alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer zusammen müssen im Durchschnitt mindestens befriedigend (3,0) sein und die drei Hauptfächer (Mathematik, Deutsch und Englisch) müssen ebenfalls im Durchschnitt mindestens befriedigend (3,0) sein. Man kann also nicht mit einer "1" in Sport eine "4" in Mathe ausgleichen.
Wie der Antrag aussehen soll? - Die Eltern stellen den Antrag.
Soweit ich weiß, muss der Antrag jetzt gestellt werden, bevor es zu spät ist. Also stelle den Antrag. Ich glaube, du musst deine Klassenlehrerin nicht überzeugen. Das liegt am Schulleiter, wer wiederholen darf. (Soweit ich weiß) Und im nächsten Schuljahr strengst du dich an! Sonst hast du bald wirklich keine Chance mehr.
Dann frage am Besten die Lehrer, die dafür sind, dass du wiederholen willst. Das weiß ich nämlich auch nicht.^^
Genau das ist es ja ich weiß nicht wie so ein antrag aussehen soll... hab schon etwas gegoogelt und gesucht, fand jedoch nichts sinnvolles ^^''