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"Annahme verweigern", wie geht das, wenn der Brief schon in meinem Briefkasten liegt.

Frage von canbycan canbycan

Ich habe einen Brief bekommen, dessen Annahme ich verweigert hätte, wenn der Briefträger ihn mir persönlich überreicht hätte. Der Brief lag aber in meinem Briefkasten und ich will unbedingt die Annahme verweigern. - Einfach wegwerfen will ich den Brief nicht, denn der Absender soll schon erfahren, dass ich seine Sendung nicht will. Wie mache ich das? Wie lasse ich den Brief an den Absender zurückgehen, ohne dass mir dafür Kosten entstehen?

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Antworten (13)

  • 16
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Schreibe auf den Brief Annahme verweigert und werfe ihn in den nächsten Briefkasten

    Kommentar von Lurchie LurchieLurchie

    Si gehts natürlich auch! :-)

    Kommentar von Igitta IgittaIgitta

    Aber bitte nicht bei mir!

  • 6
    Antwort von Arwen45 Arwen45

    wenn er ungeöffnet ist, Anschrift durchstreichen und darauf schreiben "an Absender zurück" (natürlich sollte die Anschrift des Absenders darauf stehen)

    Kommentar von Igitta IgittaIgitta

    Du kannst doch den Brief mit Klebeband wieder verschliessen! Der Absender ist nicht so wichtig, verschwindet sowieso alles bei der Post "Im runden Ordner" Shredder! (:-(((

    DH

    Kommentar von Sofabaer SofabaerSofabaer

    Wenn du den Brief geöffnet hast, gilt er als angenommen!

  • 3
    Antwort von Lurchie Lurchie

    Einfach auf die Post gehen, Brief abgeben und sagen, dass Du die Annahme verweigerst. Die haun dann einen Stempel drauf "Annahme verweigert" und schicken den Brief an den Absender zurück. Kostet Dich keinen Cent - nur eben die Fahrt zur Post.

  • 3
    Antwort von MrsHyde MrsHyde

    Ich hab keine Ahnung, ob das rechtens ist, aber schreib doch einfach "Annahme verweigert" drauf und werf ihn wieder in den nächsten Briefkasten.

  • 3
    Antwort von hilfe89 hilfe89

    bring es ungeöffnet zur post. sage zu den leuten bei der post. "zurück an den absender"..

  • 2
    Antwort von miccy miccy

    Ja,den Brief zur Post geben und zurückschicken lassen.

  • 1
    Antwort von sspreitzer sspreitzer

    Solang der Brief im Briefkasten liegt, gilt rechtlich das der Empfänger Kenntnis vom Inhalt erhalten hat, da der Brief im Machtbereich der zu empfangenden Person gereicht wurde. Das gilt auch für Übergabe an Personen die im selben Machtbereich wohnen und dieselbe Macht ausüben. Briefe können also auch unter Türschlitzen oder in Fensterschlitze eingeworfen werden. Wenn jedoch die Annahme verweigert wird und der Brief der Post übergeben wird, wäre es am besten sich diese Annahmeverweigerung von der Post quittieren zulassen (formlos, eigener Zettel). Nachdem die Annahme verweigert wurde, kann der Empfänger keine Kentnis vom Inhalt haben. Folglich keine Kenntnis über Kündigungsschreiben, Gerichts- oder Amtsschreiben. Dadurch werden diese Rechtsgeschäft nicht rechtswirksam! Das Besitzen oder Anbringen eines Post- oder Briefkasten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, genausowenig wie ein Klingelschild benamt werden muss. Der letzte Weg der Zustellung von Rechtsgeschäften ist die schriftliche oder mündliche Übergabe unter Zeugen oder mit schriftlicher Kenntnisnahme. Bei Ersatzzustellung von Amts wegen erfolgt dies durch Gerichtsvollzieher oder andere bevollmächtigte Beamte. ( Im Moment der Ersatzzustellung kann der Empfänger jedoch nicht im Besitz seiner vollen geistigen Kräfte sein und die Kenntnisnahme und eventuelle Fristen kann im Nachhinein angefochten werden. Zb. bei psych. Medikamentierung oder Alkohol- oder Drogenkonsum )

  • 1
    Antwort von Franticek Franticek

    Ich mache das folgendermassen:

    Draufschreiben "Zurück an Absender"; darunter "Annahme verweigert"; darunter evtl noch einen Grund wie "nicht bestellt", "keine Werbung", oder ....... (muss aber nicht sein). Und dann ab damit in den naechsten Briefkasten.

  • 1
    Antwort von Tetschee Tetschee

    einfach ´zurrück an absender´ draufschreiben und ab in briefkasten, ohne marke natürlich

  • 0
    Antwort von hansuenther hansuenther

    Also diese Frage kann man nicht so einfach beantworten wie bei manchen beschrieben. Es kann sein, das der Brief wieder bei dem Empfäner zzurückkomme oder die Poststelle den den Brief nicht annimmt, was sie eeigentlich müsste.Denn der Absender muss die Kosten der Post für die Rücksendung bezahlen. Aus diesen Grund kann er auch die Annahme des zurückgesendeten Briefs verweigern. Dann wird er wieder zu dem ursprünglichen Empfänger erneut zugestellt und das kann Ärger geben ( wen auch unberechtigt )

    habe dies selber erlebt

  • 0
    Antwort von RKHoes RKHoes

    Den Brief ungeöffnet bis zum nächsten Tag an die Post zurückgeben, keine persönliche Mitteilungen vermerken auf dem Brief.Die Post teilt dem Absender den Sachverhalt mit und er bekommt seinen Brief wieder zurück.

  • 0
    Antwort von Igitta Igitta

    Deine Adresse durchstreichen, auf das Couvert "Retour an den Absender!" schreiben und im nächsten Briefkasten von der Post einwerfen!

  • 0
    Antwort von Bella73 Bella73

    Ich würde damit aufs nächste Postamt gehen und denen mitteilen, daß du die Annahme verweigerst.

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