Angestellte einer KiTa = mitglied des öffentlichen Dienstes?

5 Antworten

Hallo,

Nein, du bist kein "Mitglied", des öffentlichen Dienstes. Dein Tarif, also dein Gehalt ist dem öffentlichen Dienst angelehnt, fall´s du als Azubi eins bekommst. Das ist dann : TvöD

Bist du im Anerkennungsjahr als Erzieherin?

Ansonsten bist du Mitarbeiterin einer KIrchengemeinde.

Kirchen haben den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften und sind in ihren Bestimmungen stark am Öffentlichen Dienst orientiert. Da die Kirchen verfassungsrechtlich aber autonom sind, gibt es auch abweichende Regelungen.

Wenn die Kita in privater Hand ist(betriebskindergarten), wird das nicht der fall sein. Wenn er in öffentlicher Hand ist weiß ich das nicht sicher.

Wenn die Kita von der Gemeinde-/Stadtverwaltung geleitet und finanziert wird, dann ja. Ist es jedoch ein kirchlicher Träger, dann eher nein.

birnenbaum00 
Fragesteller
 01.08.2014, 11:14

Was genau verstehe ich unter EHER nein? Kann es dann trotzdem als öffentlicher Dienst gelten? Wäre nämlich ein kirchlicher Träger, genauer von der kath. Kirche.

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mamaundkind  01.08.2014, 11:16
@birnenbaum00

In diesem Fall würde ich mal nachfragen. Kann öffentlicher Dienst sein, muss aber nicht. Du bist eigentlich bei der Kirche angestellt.

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Kommt ganz drauf an: Öffentlicher Träger- ja. Privater Träger- Nein. KITA ist nicht automatisch ÖD. Was bei Dir der Fall ist, solltest Du selber wissen.