An wen wenden, wenn das Sozialamt betrügt?
Ich kenne einen Fall da behauptet das Sozialamt , sie könnten die Leistungen nicht zahlen, die der Betroffenen für das 1. Quartal 2021 zustehen weil die Betroffene am 2.6. nur die gesamten Kontoauszüge bis zum 2.6.2021 an das Sozialamt übergeben hat und nicht die Zukünfgen Kontoauszüge bis Ende nächsten Monats.
An wen sollte sich die Betroffene wenden? Einen Rechtsanwalt kann sie nicht bezahlen, da das Sozialamt die Zahlungen unrechtmäßig verweigert, ist sie natürlich schon mit den Mietzahlungen im Rückstand.
4 Antworten
Ja ja, das böse Amt, fordert einfach Unterlagen die es noch gar nicht gibt…
manchmal ist die Ursache scheinbar doch eher im falschen Verständnis der Briefe der jew Behörde als in deren verhalten zu finden
Auch ich fürchte, da stimmt etwas nicht. Zu jeder Ablehnung gibt es einen Vorschlag, was getan werden kann. Diesen einfach umsetzen kann jeder.
Gibt es keinen, darf man gerne sich an seinen Bürgermeister oder an die Büroleitung wenden und nachfragen.
Gegen den 'Bescheid' des Sozialamtes kann man schriftlich WIDERSPRUCH einlegen. Das muss allerdings rechtzeitig innerhalb der zeitlichen Frist geschehen (in der Regel sind das 4 Wochen).
weil sie angeblich bis spätestens zum 31.3. 2021 die Kontoauszüge bis einschließlich 31.7.2021
Sorry, aber wie soll das denn gehen? Kontoauszüge für den nächsten Monat gibt es nicht. Also, da stimmt was nicht.
Sie bekommt ja keinen Bescheid weil sie angeblich bis spätestens zum 31.3. 2021 die Kontoauszüge bis einschließlich 31.7.2021 hätte einreichen müssen, behaupten die /der Sachbearbeiter(in) dass sie noch gar nicht entscheiden könne ob sie Im Januar bis März Ansprüche gehabt hätte
angeblich kann der Fall deshald noch nicht bearbeitet werden!