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An wen kann man sich wenden wenn man eine Überprüfung im Kindergarten wünscht?

gefragt von RieboRiebo am 16.04.2009 um 10:39 Uhr

Habe mein Kind gerade in den Kindergarten gebracht und festgestellt dass nur eine Praktikantin die Kinder betreut. Von außen habe ich schon gehört wie Sie die Kinder anschnart Sie sollten ruhig sein. Beim Tür aufmachen stellte ich fest das die Praktikantin an eine Hefter sitzt und liest (kein Kinder Buch, sonder Selbststudium) Ich könnte ausflippen. Fernsehen wird auch gesehen vor dem schlafen gehen, von mitgebrachten Filmen wie z.B. Madagaskar 2 was mein dreijähriges Kind noch gar nicht richtig versteht. Eine Aussprache hilft auch nicht. An wen kann man sich wenden der Kindergärten prüft? Es muss doch eine Prüfstelle geben?

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Familie x 9.391 Kind x 2.631

Schokifriedhof
beantwortet von Schokifriedhof am 16. April 2009 10:42
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dem Leiter des kindergartens beschwerde zuschicken oder persönlich sagen notfalls wenn der kindergarten öffentlich also staatlich ist direkt zu behörden gehen oder vielleicht auch jugendamt (keine ahnung ob die dafür auch zuständig sind)


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 16. April 2009 17:09
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Das geht definitiv so nicht!!!!!!!! Schon rein haftungstechnisch kann und darf eine praktikantin nicht allein kinder betreuen - habt ihr einen privaten träger? oder ist die gemeinde zuständig? (steht auf deinem betreuungsvertrag) Wende dich unverzüglich an den Träger und schildere die Umstände - der ist an der Reihe etwas zu unternehmen!!!! Schließlich sollen die Kinder gut aufgehoben sein. Das du auf dem Dorf wohnst ist doch kein Umstand der dich abhält dafür zu sorgen, dass es deinem Kind gut geht? Oder etwa doch?????? Tut euch zusammen und macht eine Eingabe - solche dinge gehen nicht.


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 16. April 2009 10:47
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Am besten holst Du Dein Kind sofort wieder ab und versorgst es vorübergehend selbst! Spreche mit Deinem Arbeitgeber darüber!

Und informierst SOFORT das Jugendamt mit dem Hinweis auf unzureichende Kinderbetreuung = Gefahr im Verzug!

Fair wäre es, wenn Du vorher den TRäger des Kindergartesn über Deinen Schritt informierst und ihm dei Möglichkeit zur KURZFRISTIGEN Abhilfe = spätestens bis Morgen! gibst.

Kommentar von 27af98293ae79e44bcd7be21fac67b1esmallRiebo am 16. April 2009 10:53

Das Problem, was ich habe und auch andere Eltern, das jeder Angst hat sein Kind wird dann später benachteiligt wenn man den Mund aufmacht. Wir wohnen auf'n Dorf und haben nur diese Einrichtung. Deutschland muss doch unser Zukunft überwachen, oder nicht?

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 16. April 2009 17:38

DUUUUUU bist (auch) Deutschland. Also renn hin und spucke denen kräftig in die Suppe. Wenn Du Dich das nicht traust, ist die Zukunft schon verdorben. Immer nur nach dem Staat schreien - und nicht selbst merken, daß man TEIl dieses Staates ist und VOLLE Mitverantwortung trägt!

Die Kinder sind nach Deiner Schilderng der Zustände in der Einrichtung schon so massiv benachteiligt, daß es schlimmer kaum noch geht. Und wenn erst das erste Kind verunglückt ist, weil die Aufsicht mangelhaft ist, wollt Ihr dann immer noch sagen: "Wir haben uns nicht getraut."?!? Oder wenn die Kinder später in der Schule nicht mitkommen, weil sie im Kindergarten verblöden, wollt Ihr dann immer noch die Verantwortung abschieben?

Da ist es besser, die Kinder zur besseren Einrichtung in den nächsten Ort zu karren - die Zukunft wird es Euch danken!

Am besten mit allen anderen Eltern zusamen hinrennen, dann wissen sie gar nicht, welches Kind sie zuerst benachteiligen sollen.

Ein Kinergarten ist zur Förderung der Kinder da - und nciht als Abstellplatz, damit die Eltern ungestört sind. Entsprechend ist auf Qualität der Einrichtung Wert zu legen!


Antica
beantwortet von Antica am 16. April 2009 10:45
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Auf alle Fälle den Elternbeirat einberufen mit der Kindergartenleitung. Da liegt scheinbar noch mehr im argen (z.B. TV hat im Kindergarten nichts zu suchen!)


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 16. April 2009 10:44
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WAS?? Fernsehen im Kindergarten?? -> ehrlich, ich versteh die Welt nicht mehr...


Engas
beantwortet von Engas am 16. April 2009 10:43
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Dazu sollte man wissen wer Träger des Kindergartens ist. Kirchlicher oder staatlicher Kiga. Aber probiers erstmal mit einer direkten aussprache mit der Gruppen- oder Kindergartenleitung. Vielleicht bringt dir das schon was.


anonym
beantwortet von Adore am 16. April 2009 10:43
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Sofern es ein städtischer KiGa ist, an die Stadtverwaltung. Ansonsten die Einrichtung, welche den KiGa betreibt (z.B. Kirche).
Es gibt ja auch eine KiGa-Leitung.
Würde da auf jeden Fall handeln. Das geht ja gar nicht.


pezzi
beantwortet von pezzi am 16. April 2009 10:43
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Elternbeirat und Institution die den KIGA inne hat.


noonie
beantwortet von noonie am 16. April 2009 10:42
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wenn es eine kirchliche einrichtung ist wende dich an das kreiskirchenamt, bei städt. einrichtungen vielleicht an die stadtverwltung? den kostenträger wird diese umgangsweise sicherlich interessieren, schließlich zahlen sie dafür!


Koforidua89
beantwortet von Koforidua89 am 16. April 2009 10:42
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Ich würde mal beim Jugendamt anfragen, die müssten eigentlich zuständige Adressen dafür haben.

Oder wie wäre es einfach mal mit der Leitung zu sprechen? Wenn das nicht hilft gibt es auch immer noch die Möglichkeit die lokale Presse an zu rufen..die freuen sich immer über solche Stories..Je mehr das in die Öffentlichkeit geht, desto schneller ändert sich auch was!


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 16. April 2009 10:42
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das kommt darauf an von wem der Kindergarten betrieben wird, von der Kirche oder von der Stadt...


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 16. April 2009 10:41
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An den Betreiber des Kindergartens AWO oder Kirche!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 16. April 2009 10:40
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Ich würde mich mit anderen Eltern kurzschließen und eine Beschwerde an den Kindergartenbetreiber schreiben.


anonym
beantwortet von Patty am 16. April 2009 10:40
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eigentlich müsste der elternrat des kindergartens zur vermittlung herangezogen werden oder der träger, wenn das nix bringt. ob das jugendamt da zuständig ist, weiß ich nicht, vermutlich nicht, da man sein kind ja nicht in diesen kiga geben muss.


anonym
beantwortet von ordrana am 25. Juli 2009 21:42
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es kommt darauf an, ist es eine 6 wochen praktikantin, die ihr blockpraktikum von 6 wochen in der KITA ableistet, ist es ein praktikant aus der 9. oder 10. einer mittelstufe oder ist es eine jahrespraktikantin, welche ihr anerkennungsjahr macht.

erstere darf einlene kleine kindergruppe alleine betreuen, wenn die erzieher ihm/ihr das zutrauen. zweitere dürfen überhaupt nicht mit den kinder alleine sein und letztere dürfen auch alleine eine komplette gruppe betreuen.

aber fernsehen im kindergarten, dazu fällt mir dann gar nix mehr ein, vor allem wenn auch noch filme geschaut werden, die eigentlich noch nichts für 6 jährige sind. *mitdemkopfschüttel

auch wenn die ganzen disney filme so aussehen, als seien sie für kinder gemacht, es sind filme für erwachsene. sie sind viel zu lang, als daß ein kind im kindergartenalter der handlung über 2 stunden folgen könnte.

geh dich beschweren, zur not bring dein kind in eine KITA im nachbarort.

mir stellen sich hier gerade die haare zu berge.


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