Ampelblitzer geblitzt obwohl rote Ampel nicht überfahren: Verstoß?
Guten Tag liebe Comunity.
Gestern Abend war ich in Wuppertal unterwegs mit 2 Freundinnen und wollten uns es gemütlich in einer Bar machen. Wir hielten an einer roten Ampel an. Da wir uns verfahren hatten fragten wir das Fahrzeug rechts von uns nach dem Weg. (Wir auf der linken Fahrstreifen, die auf der rechten). Er erklärte uns den Weg und war so freundlich uns Platz zu machen sodass wir vor ihm nach Rechts abbiegen konnten.(Er fuhr rückwärts) Der Knaller: Ich ordnete mich quer in die Fahrspur ein plötzlich blitzt mich 2x ein Blitzer welches gegenüber mir stand (Ampelblitzer). Das Fahrzeug war bei dem 2.ten Blitzt an der selben Position wie an dem ersten Blitz.Ich schätze dass nur die linke Spitze der Stoßstange über der Haltelinie war, welches den Sensor ausgelöst haben muss. Dennoch bin ich vor der Ampel gewesen also nicht an der Ampel vorbeigefahren. Muss ich trotzdem mit einem Rot-Ampel-Verstoß rechnen?
Ich danke für jede hilfreiche Antwort im vorraus.
5 Antworten
Wenn du tatsächlich nur so knapp über die Haltlinie gefahren bist, liegt keinesfalls ein Rotlichtverstoß vor. Ein solcher erfordert das Eindringen in den durch die Ampel geschützten Bereich, das ist der Teil der Verkehrsfläche, der zur Nutzung durch den Querverkehr (ggf. auch durch zu Fuß Gehende) vorgesehen ist. Der geschützte Bereich aber beginnt nicht unmittelbar hinter der Haltlinie, sondern erst einen bis mehrere Meter weiter.
Tatsächlich hast du lediglich einen Haltlinienverstoß begangen, für den im Falle der Ahndung ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden kann (BKat.-Nr. 154). Weitere Folgen entstehen nicht.
Zusätzlich hast du vermutlich auch eine durchgezogene Linie, nämlich die Fahrstreifenbegrenzung zwischen dem linken und dem rechten Fahrstreifen überquert. Das kann ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden (BKat.-Nr. 155).
Zum Nachlesen hier ein Link zum Bußgeldkatalog:
Du musst nicht mit einem Verstoß wegen Überfahren einer roten Ampel rechnen, allerdings wegen Überfahrens der Haltlinie...Deutsche Bürokratie..
DH - auch wenn du dir die beiden letzten Worte auch durchaus hättest sparen können. Sie tragen nichts zum Thema bei.
Hallo Dexdy,
wenn das Fahrzeug in beiden Bildern am selben Platz steht und dabei nicht schon so weit auf der Kreuzung steht, dass es andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, dann kostet dich das lediglich den Schock und (ich glaube) 10 Euro Bearbeitungsgebühr. Als Rotlichtverstoßt zählt es in dem Fall dann nicht.
Danke für die Ergänzungen, hab es wohl ein wenig zu allgemein gehalten.
Wenn zwischen den beiden Fotos der Standort deines Fahrzeugs unverändert war wird nichts passieren.
ist mir auch schon passiert, keine Panik. Die haben zweimal das gleiche Foto und sehen, dass du nicht bei rot gefahren bist. Es wird garnichts passieren.
Für einen Rotlichtverstoß muss keine konkrete Gefährdung vorliegen, es genügt das Eindringen in den geschützten Bereich, also in den Teil der Verkehrsfläche, der vom Querverkehr (auch von zu Fuß Gehenden) genutzt wird.
Das ist keine Bearbeitungsgebühr, sondern ein Verwarnungsgeld. Gebühren werden im Verwarnungsverfahren nicht erhoben.
Im Ergebnis aber eine richtige Antwort: DH.