Am Arbeitsplatz gefilmt werden?

1 Antwort

Die Videoüberwachung muss zweckmässig sein, z.B. in einem Verkaufsladen darf der Kassenbereich gefilmt werden, oder die Räumlichkeiten insgesamt um Diebstählen vorzubeugen. Bei einem Bürojob lässt sich eine solche Videoüberwachung aber kaum begründen und dürfte als verbotene Mitarbeiterüberwachung eingestuft werden. Auch in einer Werkstatt sehe ich keinen Rechtfertigungsgrund. Allenfalls dürfen Gebäudezugänge gefilmt werden, aber sicher nicht zur Kontrolle etwa der Arbeitszeit, sondern zur Verhütung von Einbrüchen/ Diebstählen etc.

Ganz sicher verboten ist z.B. auch Software am Büroarbeitsplatz, die die Aktivität des Mitarbeiters (z.B. Tastenanschläge pro Minute, unproduktive Phasen usw.) überwacht. Es gibt aber Länder ausserhalb Europas, wo das erlaubt ist.

Gerade im Rahmen des Corona-bedingten Home-Office darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern keinesfalls verlangen, dass diese die ganze Zeit z.B. im MSTeams/ Zoom oder was auch immer für Videokonferenzsoftware mit Video eingeloggt sein müssen, damit der Chef kontrollieren kann, wer wann nicht gerade am Arbeiten ist.