Als Angestellter Kunden aus dem Geschäft Rausschmeißen?

6 Antworten

Ja das Hausrecht hat der Inhaber...

...das heißt aber nicht dass er dieses nur persönlich ausüben darf...

...er kann damit natürlich wen beauftragen, eben die Verkäufer/innen, einen Sicherheitsdienst etc.

Der Angestellte handelt ja im Sinne des Arbeitgebers! Also darf er..

Er muss es sogar. Auch zum Schutz der Kunden.

Angestellte sind "Verrichtungsgehilfen" des Inhabers.

Ach, du meinst, wenn der Inhaber nicht anwesend ist, kann man sich dort benehmen wie man will.