Als Angestellte in Seniorenheim-Kommunalunternehmer in ein anderem Altenheim Nebenjob machen?

2 Antworten

Grundsätzlich kannst Du das machen.

Kommulaunternehmer

Hier liegt ggf. ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vor - Nebentätigkeiten müssen nicht genehmigt werden - Du mußt das nur schriftlich mitteilen.

Aber hier greift ggf. das Konkurrenzverbot - das sind ja beide gleichartige Einrichtungen.

Hier kann der ArbG die Nebentätigkeit untersagen.

Das hängt vom ArbG ab, ob er das so sieht.

Das sollte abgeklärt werden...

Das musst du mit deinen Arbeitgeber absprechen. Der muss es dir erlauben, wenn dadurch deine Hauptarbeit nicht beeinträchtigt wird. Heimlich einen Zweitjob annehmen ist soweit ich weiß in Deutschland nicht erlaubt. Es würde zumindest mit Sicherheit dir Ärger bereiten.