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Alkohol für Jugendliche besorgt

Frage von garnar garnar

Ich habe folgendes Problem, ich habe für 2 15-jährige Alkohol besorgt. Es war nur 1 Bier und eigentlich eine Flasche Wodka, die mir aber an der Kasse nicht verkauft wurde, da die Verkäuferin gesagt hat, ich würde sie weitergeben. Nun wurde ich eben erwischt, wie ich ihnen das Bier gegeben habe.Meine Frage ist nun: Wie hoch ist das Bußgeld ungefähr? Ich bin 18 Jahre alt und noch Schüler ohne Nebeneinkommen.Ich hoffe auf eure Antworten Vielen Dank :)

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Antworten (15)

  • 3
    Antwort von clemensw clemensw

    Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Jugenschutzgesetz. Dich erwartet also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Ich würde mal von einer Geldstrafe im niedrigen dreistelligen Bereich, alternativ Sozialstunden ausgehen.

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    Antwort von Lalala7584 Lalala7584

    Die Abgabe von Alkohol an minderjährige ist verboten, und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit bis zu 50000€ geahndet wird. In der Realität wird natürlich meistens nur mit sehr viel weniger bestraft. Dich erwarten also wahrscheinlich ca 100€ Strafe. Eine Vorstrafe oder ein Eintraf ins Strafgesetzbuch wird jedoch nicht folgen.

  • 2
    Antwort von splatterianer splatterianer

    man man man kauft der alk für kinder...

    mit ein paar 100 musst du schon rechnen

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    Antwort von maaaster96 maaaster96

    tja, peche gehabt ;) was lässt du dich auch erwischen?^^

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    Antwort von alf1952 alf1952

    Lass es auf Dich zukommen. Das Wissen um die Höhe einer allfälligen Busse macht es auch nicht billiger. Vielleicht bleibt es auch bei einem Verweis. Mach es halt in Zukunft nicht mehr, dann hast hast Du auch keinen Bammel.

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    Antwort von Thomas1994 Thomas1994

    Ein Kumpel von mir hat für 2 15 Jährige 1 Kasten Bier geholt... er hatte die Wahl, entweder 5 Sozialstunden oder 50€ Strafe.

    Wird schon nix schlimmes sein^^

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    §28 JuSchG sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 50.000€ vor.

    Gem. §9 ist die Abgabe von Alkohol an Personen unter 18 bzw. 16/14 an öffentlichen Orten verboten. Wären die Eltern dabei oder ihr auf Privatgelände gewesen wäre es erlaubt gewesen, sofenr nicht absehbar war das sie in der öffentlcihekti trinken werden.

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    Antwort von Rollostoimetz Rollostoimetz

    Soviel Dummheit gehört ja eigentlich bestraft. Und zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

    Aber leider wird es wohl bei ein paar hundert Euro Bußgeld bleiben.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Was hat das jetzt mit KV zu tun?

    Kommentar von Rollostoimetz RollostoimetzRollostoimetz

    Was glaubst Du wohl, warum Alkohol für Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren verboten ist, na?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Weil der Gesetzgeber das so haben wollte.

    Aber das hat nichts mit deiner Aussage zu tun.

    Was soll das mit KV zu tun haben?

    Kommentar von Rollostoimetz RollostoimetzRollostoimetz

    Und warum wird der Gesetzgeber das wohl so gewollt haben, hm?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das ist doch völlig unerheblich für das Thema.

    Kann es sein, dass du nicht weiss was KV ist?

    Kommentar von Rollostoimetz RollostoimetzRollostoimetz

    Als trockener Alkoholiker kenne ich mich dummerweise erschreckend gut mit Alkohol aus. Und natürlich auch mit Körperverletzung.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Scheinbar tust du das nicht. Oder du verwendest den Begriff einfach falsch. Sicher, ich weiss auf was du hinaus willst.

    Aber rechtlich ist das nunmal nicht haltbar. Dann könnte man auch sagen das der Führer eines Kraftfahrzeuges KV begeht.

    Kommentar von Rollostoimetz RollostoimetzRollostoimetz

    Ich gebs auf.

    Gib in Zukunft einfach keinen Alkohol mehr an Minderjährige und verschone Uns mit Deinen Spitzfindigkeiten.

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Du musst die Flasche Vodka auf Ex trinken.

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    Antwort von AwesomeOne95 AwesomeOne95

    Ich kenne einen der musste ca.250€ zahlen.

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Ob Du ein Nebeneinkommen hast oder nicht, spielt keine Rolle. Du hattest ja auch Geld fürs Einkaufen. Wie kann man nur so dumm sein und für 15jährige Alkohol kaufen? Werd doch erst mal erwachsen. Hoffentlich bekommst Du eine ordentliche Strafe, damit Du merkst, was Du gemacht hast.

    Kommentar von Lalala7584 Lalala7584Lalala7584

    Denkst du wirklich, dass es einen so großen Unterschied macht, ob sie das Bier mit 15 oder mit 16 Jahren trinken? Nur weil das Gesetz sagt, das die Abgabe von Alkohol an Personen unter 16 nicht gestattet ist, heißt das nicht, dass es so wahnsinnig schlimm ist, wenn man mit 15 mal EIN Bier trinkt..

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Es geht ja nicht allein um ein Bier, sondern auch um Wodka, auch wenn er diesen nicht bekommen hat. Der Wille dazu war aber da.

    Kommentar von Rollostoimetz RollostoimetzRollostoimetz

    Es macht übrigens ein sehr großen Unterschied ob mit dem Alkoholkonsum schon mit 15 oder erst mit 16 begonnen wird (unabhängig von der Art des Alkohols).Das ist weniger eine rechtliche Frage, sondern orientiert sich vordringlich an der physischen und psychischen Entwicklung. Und mit 15 ist diese Entwicklung unter Garantie noch voll im Gange. Mit 16 ist das zwar auch noch der Fall, aber nicht mehr ganz so extrem als wie mit 15.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Wenn es danach geht, dann dürfte man erst mit 25 trinken.

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    Antwort von Whitesatin Whitesatin

    Da Bier ab 16 ist und die Jungs ja wie du sagst schon 15 waren...naja, lass dich überraschen.

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    Antwort von JackDaniel92 JackDaniel92

    ich glaube nicht, dass du mit einem Bußgeld rechnen musst, vorallem wenn es sich nur um 1 Bier handelte. Wer genau hat dich denn erwischt? Jemand von dem Laden, die Polizei oder eine Privatperson? Wenn eine Privatperson oder jemand aus dem Laden gesagt hat, du müsstest Strafe zahlen, würde ich das nich Unbedingt glauben... wenn die Polizei das gesagt hat, ist das natürlich was anderes.

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    Antwort von Manuela12345 Manuela12345

    Wurdest du von der Polizei erwischt?

    Oder von den Eltern?

    Ich würde mir da keine All zu großen sorgen machen..es wird ein Bußgeld geben, auf jeden fall aber das sollte zu bezählen sein.. ich schätze mal nicht mehr als 300 euro

    Kommentar von garnar garnar

    ne, die Kassiererin wars....ja ich weiß, dass es ziemlich blöd war aber früher hab ich das auch immer so gemacht und bei uns wird das nicht so eng gesehen, aber ich war halt in Nürnberg, da sind sie anscheinend strenger

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    Antwort von Subsub11 Subsub11

    Bin mir nicht sicher aber so 50.000Euro?

    Kommentar von Manuela12345 Manuela12345

    ach quatsch...

    Kommentar von Subsub11 Subsub11Subsub11

    Wär aber lustig xD

    Kommentar von Missente90 Missente90

    :DD

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