Aliexpress Replika?

1 Antwort

Dem deutschen Zoll liegt von allen namhaften Marken ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme vor. Zollbeamte sind dann nach Markengesetz verpflichtet bei Kontrollen von Sendungen aus dem EU Ausland gefälschte Markenware zu beschlagnahmen und die Rechtsvertreter der Markenrechtsinhaber davon zu unterrichten.

Alles weitere kannst Du hier nachlesen.

https://www.paketda.de/zoll/paket-beschlagnahmt.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)
Marilyn345 
Fragesteller
 23.11.2021, 23:20

Da steht ja auch wenn man Gewerbliche Zwecke macht

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Raoul Zanzara, UserMod Light  23.11.2021, 23:30
@Marilyn345

Wenn man so etwas gewerblich macht, dann ist das strafbar nach Markengesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__143.html

Der Privatgebrauch ändert nichts an dem Umstand das der Zoll die Fälschungen beschlagnahmt und auf Weisung der Markenrechtsinhaber vernichtet.

Was Du wahrscheinlich durcheinander würfelst ist die Regelung im Reiseverkehr. Bei Rückkehr aus dem EU Ausland wird die Einfuhr von Fälschungen im Rahmen der Reisefreigrenzen vom Zoll toleriert.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/faq_haeufige_fragen.html?nn=288072&faqCalledDoc=288072

Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für das Postsendeverfahren.

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iq1000  24.11.2021, 01:24
@Marilyn345

Bei gewerblichem Import passiert das Gleiche, nur die Kosten sind höher. Eine private Abmahnung kostet ein paar EUR 100 bis max vielleicht 2000 (das ist das Risiko sicher Wert), gewerblich kostet es schnell 5stellig + plus Strafverfahren.

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