ALG 1 mit 63 Jahren , muß man jeden Vermittlungsvorschlag annehmen?
ALG 1 mit 63 Jahren , muß man dann jeden Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit annehmen, oder kann man diesen direkt ablehnen ohne Nachteile zu befürchten ?
Es werden mir jetzt Angebote zugesandt, die gerade gar nichts mit meinen Kenntnissen zu tun haben.
Habe nach längerer Krankheit (9 Monaten) noch eine Restanspruch von ALG 1 von 12 Monaten.
Wer kann mir da weiterhelfen ?
2 Antworten
Wenn in den Vorschlägen Rechtsmittelbelehrungen enthalten sind, dann musst du zumindest erst einmal darauf reagieren und dich entweder bewerben oder einen wichtigen Grund angeben warum du dich nicht beworben hast.
Im Internet kannst du einmal den § 140 SGB - lll Zumutbare Beschäftigung eingeben und nachlesen was dazu geschrieben steht.
Auch kannst du dir den § 159 SGB - lll suchen, dieser regelt die Sperrzeiten bei Fehlverhalten im ALG - 1 Bezug.
Sanktionen drohen dir wenn du Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung ignorierst.
Grundsätzlich solltest du einfach mal mit deiner Vermittlerin das Gespräch suchen und fragen warum du derartige Vorschläge bekommst