Agentur für Arbeit - ehrlich sein, wie Übergang gestalten...?

MrSlowhand129  31.08.2023, 10:32

Wer sagt, dass du nur 2-3 Std. gehen kannst ?

sgrafixx 
Fragesteller
 31.08.2023, 10:35

Das sage ich! Das kann ich mir denke ich in meiner jetzigen Verfassung zumuten. ;)

4 Antworten

Hallo,

Wenn Du noch bis Ende Oktober '23 arbeitsunfähig bist, so wird es bis dahin auch erst mal nichts mit einem Minijob für nicht mehr als max. ~ 15 Stunden pro Woche. Mehr dürftest Du beim ALG I nicht nebenbei arbeiten, da sonst Dein Anspruch auf ALG I mangels ausreichender Verfügbarkeit zum Ruhen käme.

Von daher solltest Du erst mal gesund, bzw. wieder arbeitsfähig werden, bevor Du diesen Gedankenspielen weiter nach gehst.

Die Möglichkeit eines Umzuges wird zudem erst interressant, wenn Dein Mann die neue Stelle in einer anderen Stadt tatsächlich verbindlich zugesagt bekommen hat.

LG

dass ich, auch wenn wir nicht umziehen würden nur 2,3 Stunden arbeiten gehen könnte

Unter den Umständen hättest nach meiner Kenntnis keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wenn du nur eingeschränkt arbeitsfähig bist, dann muss dir das von einem Arzt attestiert werden. Deine eigene Einschätzung zählt da wenig.

sgrafixx 
Fragesteller
 31.08.2023, 10:39

Ja, das ist korrekt dennoch kann ich ja wohl selber entscheiden ob ich 40, 20 oder 14 Stunden die Woche arbeiten gehe (gehen kann).

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florestino  31.08.2023, 10:41
@sgrafixx

Das ist auch korrekt. Nur darfst du dann nicht erwarten, dass dir das Jobcenter die Differenz bezahlt, wenn du nicht voll arbeitest.

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sgrafixx 
Fragesteller
 31.08.2023, 10:41
@florestino

Das ist aus der Sicht der Agentur so richtig.

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Gnurfy  31.08.2023, 10:59
@sgrafixx
dennoch kann ich ja wohl selber entscheiden ob ich 40, 20 oder 14 Stunden die Woche arbeiten gehe (gehen kann).

Ganz so einfach ist das nicht. Natürlich könntest Du Dich später bei der Agentur mal von derzeit Vollzeit auf Teilzeit in deren Vermittlung heruntersetzen lassen, aber das kann dann durchaus eine entsprechende Neuberechnung Deiner Leistungen nach sich ziehen.

Aber wie ich Dir im Rahmen meiner eigenen Antwort bereits schrieb, mußt Du erst mal wieder arbeitsfähig werden. ( Etwaige Fragen dazu dann bitte in meiner eigenen Antwort stellen... )

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Wenn du weiter ALG 1 bekommen will musst du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. In vollem Umfang . Kannst du das ?