Agentur für Arbeit - ehrlich sein, wie Übergang gestalten...?
Ich bin momentan noch bis Ende Oktober krank geschrieben, fühle mich psychisch immer noch sehr instabil. Nun muss ich dennoch bald zur Agentur für Arbeit....Mein Mann bekommt eventuell bald einen Job in einer anderen Stadt und wir werden wahrscheinlich umziehen müssen.
Bei mir sieht es so aus, dass ich, auch wenn wir nicht umziehen würden nur 2,3 Stunden arbeiten gehen könnte / würde...Nun ist es ja so, dass wenn wir umziehen ich mir hier eigtl nichts mehr suchen müsste. Außerdem käme dazu, dass es finanziell (also aus meiner Sicht) attraktiver wäre, erstmal weiterhin Alg 1 zu beziehen, weil ich in meinen letzten Job ganz gut verdient habe und Vollzeit arbeiten gegangen bin.
Wie gestaltet man jetzt am besten die Zwischenzeit? (Was auch mal bis zi ein halbes Jahr sein könnte?...) Wir haben auch einen 2 jährigen Sohn, der müsste eingewöhnt werden in der neuen Kita...Wenn ich jetzt hier allerdings 2,3 Stunden arbeiten gehen würde, dann würde ich wenn ich umziehe und dann für ein paar Monate arbeitssuchend bin sehr, sehr viel weniger bekommen, als wenn ich jetzt das Alg 1 Jahr nutzen würde aber das kann ich ja so den Arbeitsamt nicht sagen... Wie würdet ihr das gestalten?
Wer sagt, dass du nur 2-3 Std. gehen kannst ?
Das sage ich! Das kann ich mir denke ich in meiner jetzigen Verfassung zumuten. ;)
4 Antworten
Hallo,
Wenn Du noch bis Ende Oktober '23 arbeitsunfähig bist, so wird es bis dahin auch erst mal nichts mit einem Minijob für nicht mehr als max. ~ 15 Stunden pro Woche. Mehr dürftest Du beim ALG I nicht nebenbei arbeiten, da sonst Dein Anspruch auf ALG I mangels ausreichender Verfügbarkeit zum Ruhen käme.
Von daher solltest Du erst mal gesund, bzw. wieder arbeitsfähig werden, bevor Du diesen Gedankenspielen weiter nach gehst.
Die Möglichkeit eines Umzuges wird zudem erst interressant, wenn Dein Mann die neue Stelle in einer anderen Stadt tatsächlich verbindlich zugesagt bekommen hat.
LG
dass ich, auch wenn wir nicht umziehen würden nur 2,3 Stunden arbeiten gehen könnte
Unter den Umständen hättest nach meiner Kenntnis keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn du nur eingeschränkt arbeitsfähig bist, dann muss dir das von einem Arzt attestiert werden. Deine eigene Einschätzung zählt da wenig.
Das ist auch korrekt. Nur darfst du dann nicht erwarten, dass dir das Jobcenter die Differenz bezahlt, wenn du nicht voll arbeitest.
dennoch kann ich ja wohl selber entscheiden ob ich 40, 20 oder 14 Stunden die Woche arbeiten gehe (gehen kann).
Ganz so einfach ist das nicht. Natürlich könntest Du Dich später bei der Agentur mal von derzeit Vollzeit auf Teilzeit in deren Vermittlung heruntersetzen lassen, aber das kann dann durchaus eine entsprechende Neuberechnung Deiner Leistungen nach sich ziehen.
Aber wie ich Dir im Rahmen meiner eigenen Antwort bereits schrieb, mußt Du erst mal wieder arbeitsfähig werden. ( Etwaige Fragen dazu dann bitte in meiner eigenen Antwort stellen... )
Wenn du weiter ALG 1 bekommen will musst du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. In vollem Umfang . Kannst du das ?
Ja, das ist korrekt dennoch kann ich ja wohl selber entscheiden ob ich 40, 20 oder 14 Stunden die Woche arbeiten gehe (gehen kann).