Absolut unberechtigte Kontopfändung wie vorgehen?

10 Antworten

Hallo, ich würde auch mal zuerst die Bank informieren und dort nach möglichem Vorgehen fragen. Wie schnell ist bei diesen langen IBAN-Nummern ein Zahlendreher oder eine Nachbarzahl auf der Tastatur eingetippt! Ab dem Klick 'Absenden' läuft dann alles vollautomatisch!

Und frag dich doch mal bei DEINER eigenen Krankenkasse bis an die richtige Stelle durch - vielleicht können die dir mehr sagen, wie sowas funktioniert und dir sogar den Ansprechpartner bei der anderen Krankenversicherung nennen.

Viel Glück - aber denk positiv: wenn du nirgendwo Schulden hast, musst du das Geld bald zurückbekommen!

Viele Grüße

PS 
Mir ist es sogar mal passiert, dass in DREI Jahren nacheinander immer wieder der Betrag für eine fremde Bahncard abgebucht wurde, wo ich mir das Geld immer erst zurückholen musste. Ich weiß bis heute nicht, woran das lag!

AalFred2  10.10.2016, 10:25

Wie schnell ist bei diesen langen IBAN-Nummern ein Zahlendreher oder eine Nachbarzahl auf der Tastatur eingetippt!

Nachdem es in der IBAN Kontrollmechanismen gibt, klappt es zumindest auf diese Weise nicht.

verreisterNutzer  10.10.2016, 10:57
@AalFred2

Der Fehler kann nur in der Verarbeitung der persönlichen Daten liegen, nicht aber bei der Verarbeitung der kontodaten.  Ich tippe mal auf eine Verwechslung mit einem namensgleichen versicherten, das ist der naheliegenste Fehler

felixuser  11.10.2016, 05:04
@verreisterNutzer

Dein Weg hat einen riesen nachteil das Geld ist erstmal Futsch, und muss im nachhinein erst mal wieder, notfalls gerichtlich, durchgesetzt werden.

In den ersten Tagen, erledigt man dies über die Bank, da ansonsten die Beweislast umkehr eintritt.

AalFred2  11.10.2016, 10:23
@felixuser

Von welcher Beweislastumkehr redest du?

was steht denn im Freitext des abgebuchten Betrages. es muss ja irgendein Betreff angegeben sein für was der Einzug ist.

Kontopfändungen sind heute bei Krankenkasse eigentlich nicht mehr das Mittel zum Zweck und wird nur noch sehr selten angewandt.

bist du sicher, dass es sich um eine Krankenkasse handelt und nicht um eine andere Kasse? Stadtkasse? Familienkasse, Finanzamt oder dergleichen?

Warum rufst du nicht einfach bei der Krankenkasse an und erklärst die Lage? Das wird schneller gehen, als hier in der Community zu fragen. :-)

Was steht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß? Welche Krankenkasse fordert für welchen Zeitraum Geld? Sollte hier wirklich ein Irrtum vorliegen muß dies auch anschließend bei der Schufa geklärt werden.

verreisterNutzer  10.10.2016, 08:48

Rückstände gegenüber öffentlichen Organen wie der Krankenkasse,  Finanzamt oder ehem. GEZ stehen nicht in der schufa

Wenden Sie sich an die Stelle, die die Pfändung veranlasst hat, nur die kann alles rückgängig machen. wenn sie dort nie versichert waren, kann es sich nur um eine Namensgleichheit handeln.