Absage nach Einstellungserklärung bei der Bundespolizei noch möglich?
Guten Tag,
ich habe heute meine Einstellzusage für die Bundespolizei erhalten. Habe aber noch ein laufendes Bewerbungsverfahren bei der Polizei Baden-Württemberg, wo ich auch lieber hingehen würde. Bei der Einstellzusage steht mit dabei, dass sie um schnellstmögliche Antwort bitten, da sonst der Platz gestrichen wird.
die Einstellerklärung erhält folgenden Wortlaut :“ich,(Name) erkläre hiermit, dass ich meinen Dienst bei der Bundespolizei im September (Jahr) antreten werde.“ und darunter soll meine Unterschrift
weiß jemand, wie verbindlich diese Erklärung ist?
das ist einfach nur auf einer halben Din A4 Seite abgedrückt. Also kein richtig formelles Dokument, denke ich.
kann ich im Nachgang trotzdem noch absagen? Oder erhalte ich dann eine Sperre oder kann ich gar nicht erst zurückziehen?
vielen Dank im Voraus für die Antworten 🙏
2 Antworten
Mit dem Unterschreiben wäre ich vorsichtig, denn das ist verbindlich. Meine Tochter ist beim Zoll in der Ausbildung und da steht im Vertrag sogar, dass jemand, der nach der Ausbildung beim Zoll nicht dort mindestens 2 Jahre arbeitet, die gesamten Bezüge während der Ausbildung zurück zahlen muss. Man sollte also ganz genau überlegen, ob man in den Staatsdienst eintritt oder nicht. Ich denke, bei der Polizei wird es nicht anders sein.
Schon mal überlegt, dass es wegen solcher Wackelkandidaten wie dir solche Absichtserklärungen gibt.
Entscheide dich also bitte, ob du die Erklärung unterschreiben möchtest oder lieber auf die Chance in BaWü setzt.
Unterschreibst du jetzt bei der BPol und trittst du dann dort nicht an, dann würde mich das persönlich schon sehr an deiner Zuverlässigkeit zweifeln lassen.