Abmahnung wegen Beleidigung? AZUBI!

13 Antworten

Ja, natürlich ist das ein Grund für eine Abmahnung. "Störung des Betriebsfriedens" heisst das Stichwort. Bei schweren Beleidigungen ist sogar eine ordentliche Kündigung drin.

Wenn sich das beweisen lässt sicher.

Denn derartige Ausdrücke untergraben die Autorität des Vorgesetzten ggf. auch vor anderen Angestellten.

Selbstverständlich würde ich ihn abmahnen. Ob rechtliche Grundlagen, oder nicht. Schriftliche Abmahnung mit dem mündlichen Hinweis, wenn noch mehr Abmahnungen, dann ist auch eine Kündigung in der Lehrzeit möglich. Gleich die Grenzen setzen, sonst wird er noch respektloser Euch gegenüber.

Natürlich ist das ein Grund. Gegenüber seines Chefs/Vorgesetzten sollte man immer Respekt haben und diesen auch zeigen. Wenn der Schwager hier nicht seinen "Chef steht" dann könnte die Möglichkeit bestehen, dass auch andere Mitarbeiter den Schwager so behandeln. Ich würde auch den Azubi abmarnen, auf Grund seiner Dauernden Krankengeschichte oder aber ihn nach Beendigung des Ausbildungsverhältnis definitiv nicht übernehmen. So ein Verhalten kann man sich auf dem heutigen Arbeitsmarkt nicht hinnehmen.

Ich würde die Arbeitsschutzgesetze durchforsten und wenn ihr nicht findet, was gegen eine Abmahung spricht, würde ich diese sofort aussprechen.

Es ist nicht nett, so etwas zu sagen, aber...

er muß nicht selbst anrufen - entscheidend ist, daß die Firma informiert wird und mehr Informationen als daß der Mitarbeiter heute oder bis zum Tag X arbeitsunfähig ist, braucht die Firma nicht! Er muß auch nicht sagen, welche Krankheit er hat!

Ich denke, Azubi und Nerv-Schwager sind sich quitt, denn der eine hat sich im Ton vergriffen, WEIL der andere ihm Vorwürfe gemacht hat, die er nicht zu machen hat, weil sie rechtlich nicht haltbar sind. Ist Dein Schwager überhaupt Ausbildungsbeauftragter, also qualifiziert, hat eine Ausbildereignungsprüfung? Wenn nicht, hat er dem Azubi gar nichts zu sagen!

Fakt ist noch immer, daß eine ärztliche Bescheinigung zu akzeptieren ist. Wer sie anzweifelt, kann bei wiederholten - nicht nachvollziehbaren - Krankschreibungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 1. Tag an fordern bzw. die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen lassen.

Daß ein schlechtes Betriebsklima direkten Einfluß auf Krankheiten der Arbeitnehmer haben, ist allerdings hinlänglich bekannt.

Ein Gespräch fände ich hier hilfreicher als eine Abmahnung!

Dani2304  13.12.2011, 10:03

Ja, sehe ich ganz genauso, gute Antwort ;)

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MaxundWilli  13.12.2011, 12:40

Dein Schwager überhaupt Ausbildungsbeauftragter, also qualifiziert, hat eine Ausbildereignungsprüfung? Wenn nicht, hat er dem Azubi gar nichts zu sagen!

da muss ich Dir widersprechen: Der Ausbildungsbeauftragte kann während seiner Abwesenheit einen Weisungsbefugten beauftragen, der dem Azubi die Aufgaben zuteilt und die Ausführung der Arbeit kontrolliert.

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Plattschnacker  13.12.2011, 13:40
@MaxundWilli

Hier handelt es sich aber um etwas "Personelles" und nicht um etwas ausbildungstechnisches.

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