Ab wie viel Jahren darf meine seine Zahnlücken mit Keramik füllen?

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Ich meine, dass du das auch jetzt schon machen kannst. Ich würde keinen Sinn darin sehen, weshalb ungesunde Amalganfüllungen erlaubt sind, während Keramik für ein bestimmtes Alter verboten sein sollte. DIe Zähne sind ja ausgewachsen. Kostet aber was, deshalb müssen deine Eltern wohl ja sagen....... Frag aber lieber deinen Zahnarzt

zahnfeejessi  29.11.2011, 20:17

Es geht ja auch nicht um das Material dass verarbeitet wird, oder um die "wachsenden Zähne", sondern darum dass der Kiefer noch wächst, d.h sich eventuell noch etwas umstellen kann! Wenn man keine Ahnung hat..... ;-)

Minerva1234  29.11.2011, 20:33
@zahnfeejessi

ups, ich habe auch an Löcher in den Zähnen gedacht, die mit Keramik geschlossen werden sollen (das gibt es ja auch). Das da "Zahnlücken" steht habe ich irgendwie wohl überlesen.... Dann einfach mit dem Zahnarzt abklären.....

machen das die zahnärte nicht bei allen füllungen mit keramik?

Zahnlücken darf man mit Brücken erst dann schließen, wenn das Kieferwachstum abgeschlossen ist. Das ist so um das 17. bis 18. Lebensjahr. Fängt man früher an, beseht die Gefahr, dass die Brücke durch die Veränderungen im Kiefer wieder los gehebelt wird. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Nerven der Brückenpfeiler beim Abschleifen beschädigt werden, was fast sicher zum Tod des Zahns führen wird.

Ausgenommen von dieser Altersbeschränkung sind lediglich die sog. Adhäsivbrücken im Frontzahnbereich. Sie werden zum Ersatz einzelner Frontzähne im Bereich zwischen den Zähnen Nummer 3 (Eckzähne) eingesetzt. Sie können als Kassenleistung für Versicherte zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr angefertigt werden. Bei diesen Brücken wird nicht der ganze Zahn abgeschliffen sondern nur ein Teil auf der Rückseite. Die Brücke wird dann in einem Säure-Ätz-Verfahren mit einem speziellen Kleber, eben adhäsiv, am Zahn befestigt. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Versorgung mit einer Adhäsivbrücke ist, dass die Pfeilerzähne absolut kariesfrei sind.

Keramikverblendungen sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Die Mehrkosten gegenübe einer Kunststoffverblendung musst du selbst tragen, unabhängig davon wie alt du bist oder wie viel Geld deine Eltern verdienen.

Viele Grüße

glaub mit 16 jahren mit einverständnis der eltern

wenns halt nötig ist besser wie amalgan