Ab wie viel Jahren darf man ein freund hinten auf dem Mofa sitzen haben?

4 Antworten

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Bitte richtig lesen.

Er hat einen Roller, d.h. ein auf 25 km/h gedrosseltes Kleinkraftrad. folglich ist §4 FeV Abs 1 Nr 1 uninteressant, es geht nicht um ein einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor sondern um ein Fahrzeug nach §4 FeV Abs 1 Nr 1b, welche fahrerlaubnisfrei ohne Beschränkung der Sitzplätze sind.

Sobald du den 50kmh Führerschein hast und ein Mofa das für 2 zugelassen ist

danger10082002 
Fragesteller
 27.10.2016, 15:56

Mein roller kann zwei Leute fahren aber kann ich das auch mit einem 25kmh Führerschein machen

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flozge04  27.10.2016, 15:57

Nein erst mit dem 50kmh Führerschein😉

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migebuff  27.10.2016, 16:55
@flozge04

Nein erst mit dem 50kmh Führerschein😉

Wo steht das?

Um es vorwegzunehmen: Schön, aber zitiere doch bitte auch den darauf folgenden Absatz.

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flozge04  27.10.2016, 15:57

trotz das der Roller nur 25 läuft

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bauerjonas  27.10.2016, 17:02

Also: Ein Mofa ist per Definition ein einspuriges, einsitziges Fahrzeug! Und ein Mofaroller fällt auch unter die Einsitzigkeit! Fertig! Dabei spielt es keine Rolle welchen Führerschein man hat! Nur die Fahrzeugart die bestimmt! Und solange der Roller als Mofaroller zählt ist der einsitzig! Also darf man keinen hinten drauf mitnehmen!

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migebuff  27.10.2016, 18:39
@bauerjonas

Fertig!

Jepp. Wenn Kinder meinen, dass sie mehr zu sagen haben als die Fahrerlaubnisverordnung, ist eine sachliche Diskussion nicht möglich. Von daher stimme ich dem "fertig" zu. Etwas weniger Sturheit und ich hätte dir erklärt, warum du dich irrst.

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migebuff  27.10.2016, 18:45
@flozge04

Nö, lese ich nicht. Mich interessieren nur Gesetzestexte, kein Geschreibsel von irgendwelchen Hobbyautoren in irgendeinem "Autoplenum".

In dem Text wird sicher wie üblich etwas vom einsitzigen Fahrrad mit Hilfsmotor drinstehen, fahrerlaubnisfrei nach §4 Fev Abs 1 Nr 1, kennen wir alles schon, ist hier nicht relevant.

Er führt ein zweisitziges, auf 25 km/h gedrosseltes Kleinkraftrad, das mit einem einsitzigen Fahrrad mit Hilfsmotor bis auf die Höchstgeschwindigkeit nichts gemeinsam hat. Zweisitzige 25km/h-KKRs sind fahrerlaubnisfrei nach §4 Abs 1 Nr 1b - welche Fahrerlaubnis wird für ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug benötigt?

Tipp für die Zukunft: Irgendwelche Internetseiten taugen als Quellen exakt Null. Gesetze ändern sich, zweisitzige fahrerlaubnisfreie KKRs gibts erst seit zwei Jahren - die Internetseite ist wie alt?

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Egal wie alt man ist, auf einem Mofa darfst Du gar keinen Beifahrer dabei haben.