Ab welcher Lautstärke ist es Ruhestörung?

5 Antworten

Bist du schon direkt zu ihr, als der Fernseher an war?

Am nächsten Tag weiss sie vielleicht nicht um welche Uhrzeit der an war, oder ist dabei eingeschlafen.

Red nochmal in Ruhe mit ihr. Vielleicht hast du Kopfhörer die du nicht brauchst, und sie könnte diese nutzen.

Es muss gar nichts Böses dahinter stecken, wenn sie es abstreitet. Aber dass es dich ärgert, ist natürlich verständlich.

Geh nochmal im Guten Willen auf sie zu, und erklär ihr deine Situation.

Ich würde mich beim Amtsgericht nach Schiedsleuten erkundigen. Zeugen suchen, die den Lärm bestätigen können und/oder selber Beweise sammeln (z. B. Tonaufnahmen). Oder zu diesem Zweck die Polizei bitten zu kommen, damit die sich vom Lärm und dessen Quelle überzeugen können. Dann hättest du etwas für den Schiedsmann/die Schiedsfrau.

Die alte Frau müsste sich nur einfach einen Kopfhörer anschaffen.

Die Stadt bzw. Gemeinde hat in der Regel Schiedsmänner. Mit diesem Herrn könntest Du sprechen und er würde auch mit der Frau sprechen. Vielleicht würde die Frau ihr Verhalten nach diesem Gespräch ändern. Allerdings würde das Schiedsverfahren etwas kosten. Der Schiedsmann würde dich auch telefonisch kostenfrei kurz beraten.

Alternativ würde ich mit dem Ordnungsamt sprechen. In der Nacht müsste dann der Lärmpegel gemessen werden. Wahrscheinlich müsstest Du dann eine Anzeige erstatten.

Hoffentlich kann ich dir mit dieser Antwort helfen!

In dem Fall kannst Du nur Bitten das sie ihr TV etwas leiser stellt, vermutlich hört sie auch nicht mehr so gut und merkt das nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Autodidakt

Ab 20:00 ist Zimmerlautstärke angesagt, ab 22:00 Nachtruhe, spätestens ab da darfst Du nichts mehr hören. Ja, ruf die Pol, dann hast Du gleich glaubwürdige Zeugen und sie kann es nicht abstreiten.