Ab wann gilt Geschwindigkeitsbegrenzung in Baustelle?
Hallo,
bei uns steht ein Baustellenschild (dieses rote dreickige) und darunter ist ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild mit 30 km/h angebracht, die Baustelle beginnt aber erst gute 200-300 Meter später. Ab wann gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung, ab der Baustelle, oder ab dem Schild?
3 Antworten
Eine Vorschrift gilt immer ab dem Schild.
Aber da das Tempolimit eindeutig mit der Gefahrenstelle "Baustelle" zusammenhängt, ist es tatsächlich nach der Baustelle automatisch wieder aufgehoben. Sagt jedenfalls der ADAC ;)
Der Präzedenzfall, auf den sich der ADAC bezieht, wurde ja auch erst in 2021 entschieden ;) Mag sein, dass die rechtliche Sichtweise vor fast 60 Jahren (!) eine andere war.
Das gilt genau von da an wo das Schild steht.
Immer ab Schild. Egal ob Baustelle oder Überholverbot oder die Aufhebung einer oder aller Beschränkungen.
Danke für die schnellen Antworten.
Ich bin wirklich davon ausgegangen, dass die 30 erst dann gelten, wenn die Baustelle direkt erkennbar ist.
Hat sich das mittlerweile komplett aufgeklärt? Habe auf meinem Arbeitsweg eine längere Zone (wo mal Vollsperrung war wegen Baustelle) und jetzt sind da noch diese Schilder, aber keine sichtbaren Spuren einer Baustelle oä. Bin auch die einzige, die da 30 fährt. Frag mich daher ob das 30er Schild nur gilt ab/bei Baustelle oder immer. Es wird auch nicht aufgehoben.
Ist das reine 30er Schild da, gilt es dauerhaft (auch wenn es sichtbar nur ein Provisorium ist). Hier kann eine kurze Mitteilung an die zuständige Gemeinde helfen (Fachbereich Straßenbau).
Die 30er Schilder sind über (oder unter🤔) dem Baustellen (bzw. "Arbeiten") Schild.
Ich bin 1965 durch die praktische Fahrprüfung bei der Bundeswehr gefallen, weil ich 2 x hintereinander ab Ende der Baustelle wieder beschleunigt hatte, obwohl das Aufhebungsschild erst später kam.