Ab wann (ab welchen Tag) hat man Recht auf Kündigung des Glasfaservertrags wenn man Tage lang kein Internet ( Störung) hat?
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
und Frist zur Schadensbehebung und Kürzung wurde gegeben, Frist ist verstrichen.
dann ja, nur blöd ist wenn auch ein anderer Anbieter nicht liefern kann weil da irgendwo Schäden angerichtet wurden.
war bei uns über Weihnachten und Neujahr der Fall.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Recht
Ganz so schnell geht es nicht:
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Zuerst müsste der Anbieter (belegbar mit Frist) abgemahnt werden; ggfs mit einer weiteren Abmahnung und NAchfrist. Die Fristen müssen angemessen sein.
Dann kann die fristlose Kündigung erfolgen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
GS2000
23.04.2024, 11:07
@creattimes
Abmahnen sofort; die darin gesetzte Frist sollte mindestens 10-14 Tage betragen.
Notier die ausgefallenen Tage und bitte am Ende des Monats um Entschädigung für den Ausfall. Aus Kulanz können sie das machen.
Ab wann kann man die Fristen abmahnen ?