70 Tage Regelung für Minijob umgehen?

Stadewaeldchen  01.06.2022, 21:36

Von welcher "70 Tage Regelung" sprichst du?

WebcodeYT 
Fragesteller
 01.06.2022, 21:38

Die das man nur 70 Tage bei einem Minijob arbeiten darf, oder genauer gesagt bei einem Schülerjob

4 Antworten

Die 70-Tage-Regelung ist nur bei einem Minijob den du kurzzeitig bzw. kurzfristig ausübst relevant. Möchtest du dagegen regelmäßig und über einen längeren Zeitraum beschäftigt werden, kannst du das mit deinem jetzigen und auch jedem zukünftigen Arbeitgeber besprechen. Er hat die Möglichkeit mit dir das arbeitsvertraglich zu regeln und dich als geringfügig entlohnten Minijobber anzumelden. Dieses Arbeitsverhältnis kann dann zeitlich unbefristet bestehen. Allerdings darf hierbei die monatliche Verdienstgrenze von zur Zeit durchschnittlich 450 EUR nicht überschritten werden.  

Bist du noch Schüler, müssen auch die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mit einem Midijob geht dies:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du darfst so viel arbeiten wie du möchtest.

Aber dann ist es eben keine kurzfristige Beschäftigung mehr...

Dann "darfst" du davon SV Beiträge zahlen


verreisterNutzer  01.06.2022, 21:53

Minijob grundlegend auf Dauer , und zusätzlich "kurzfristige Beschäftigung" in den Ferien bei einem anderen Arbeitgeber gingen da auch ohne Probleme .

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verreisterNutzer  01.06.2022, 22:41
@turnmami

Mit einem ganzjährigen Minijob und zusätzlich in den Ferien ausgeübter Saisonarbeit ( das dann "kurzfristig" ) wäre ein Schüler schon durchaus hart ausgelastet .

Aber es geht da durchaus parallel ( Mini + Kurzfr. ) sogar überlappend , wobei dann halt nur auch das (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz insgesamt zu beachten bliebe .

Minijob und Kurzfr. müssen dann halt im simpelsten Fall nur bei zwei vollkommen verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden .

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Du darfst in einem Minijob in dem du maximal 450€ im Monat durschnittlich verdienst mehr als 70 Tage arbeiten.