70 Fehlstunden im ersten Halbjahr?

2 Antworten

Bei solchen Fragen ist es immer wichtig das Bundesland, deine Jahrgangstufe und die Schulform zu nennen, denn da kann es unterschiedliche Regelungen geben.

Grundsätzlich wirken sich deine entschuldigten Fehlzeiten eher auf die Noten aus, es kann sein, dass du in einigen Fächern einfach nicht ausreichend oft da warst, und nicht geprüft wurdest, um eine Note zu erhalten.

In NRW gibt es dafür (für die Nichterteilung der Note) jedoch z.B. keine festgelegte Anzahl von Fehltagen, das entscheidet der Fachlehrer in der Sekundarstufe 1: (§ 6 Abs. 4 APO-S I)

"Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.
Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht."

Dass du noch keinen Attestzwang hast, wundert mich bei 70 Fehlstunden im Übrigen...

Du müsstest aber versetzt werden in der 6. Klasse, es ist ja zudem erst das Halbjahr um... oder bald um, je nach Bundesland.

Am Endes des Schuljahres musst du vielleicht einen Test machen, damit die Schule deinen Wissensstand überprüfen können. Wenn du den schaffst dann gibt es keine Probleme, wenn du es nicht schaffst dann musst du leider wiederholen.