6 Regeln ordnungsgemäßer Buchführung?

2 Antworten

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
  • Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit: Rechnerisch und sachlich richtige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle des Unternehmens.
  • Grundsatz der Einzelbewertung: Vermögensgegenstände müssen nach GoB einzeln bewertet werden. Die Bewertung in Gruppen ist nur in einigen Ausnahmefällen möglich.
  • Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit: Die Verbuchung der Geschäftsvorfälle muss sowohl chronologisch als auch zeitnah erfolgen.
  • Grundsatz der Übersichtlichkeit und Klarheit: Dieser Grundsatz umfasst u.a. die Einhaltung vorgeschriebener Aufbewahrungsfristen, die Verwendung einer lebenden Sprache (z.B. nicht Latein) und einen Jahresabschluss in Euro und deutscher Sprache.
  • Grundsatz der Vollständigkeit: Alle Aufzeichnungen müssen richtig, vollständig, geordnet und zeitgerecht vorgenommen werden.
  • Grundsatz der Sicherheit: Alle Aufzeichnungen müssen sicher vor jedwedem Verlust archiviert werden. Dazu sind alle organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen gewährleisten.
  • Belegprinzip: Keine Buchung ohne Beleg. Kein Beleg ohne Buchung.