3 Personen Hartz 4 aufstocken?

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Um Leistungen beziehen zu können ist gar kein Einkommen erforderlich, es gibt aber eine individuelle Grenze vom Einkommen her, da kommt es unter anderem auf die Anzahl der Personen im Haushalt an die zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehören, wie alt die Kinder sind und was für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden muss.

Auch spielt das Bruttoeinkommen nur in Bezug auf die zustehenden Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll eine Rolle, sonst kommt es auf das Nettoeinkommen an.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu, muss min. ein minderjähriges Kind berücksichtigt werden, dann liegt der Freibetrag bei 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto.

Beispiel

Die Warmmiete liegt bei angemessenen 600 €, dass Bruttoeinkommen liegt bei 1600 €, dass Netto bei 1200 €, die Frau hat kein Einkommen und das Kind ist zwischen 6 und 13 Jahre alt.

Dann läge der Bedarf derzeit bei min. 2 x 404 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 311 € Regelbedarf fürs Kind + 600 € Warmmiete ( 3 x 200 € Kopfanteil ) = min. 1719 € pro Monat.

Nach Abzug der max. 330 € Freibetrag von angenommen 1200 € Netto blieben voraussichtlich um die 870 € anrechenbares Nettoeinkommen.

Dazu käme dann noch das Kindergeld von derzeit 219 €, welches als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet würde, solange das Kind das Kindergeld noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde, wenn nicht, würde der nicht mehr benötigte Teil wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend mindernd auf ihren eigenen Bedarf angerechnet.

Mit dem Kindergeld käme man also angenommen auf 1089 € anrechenbares Einkommen, der Bedarf würde also angenommen um min. 630 € nicht gedeckt sein und das würde es dann min. noch an Aufstockung vom Jobcenter geben.

Das läßt sich pauschal nicht beantworten, da es u.a. auf das Alter des Kindes und auf die Höhe der Miete ankommt.

Die Grundsicherung für eine erwachsene Person sind 449 € Kinder entsprechendem Alter abgestuft Auf deren Regelsatz wird das Kindergeld angerechnet.

Zusätzlich stehen der 3-köpfigen Familie die Kosten der Unterkunft für bis zu 75 qm Wohnfläche zu

Vom Erwerbseinkommen bleiben 100 € anrechnungsfrei zzgl. 20 % bis zum Einkommen von 1.000 €