3 jahre ohne führerschein! Mpu bestanden! Muss ich jetzt noch ne fahrprüfung machen?

5 Antworten

Hallo Paco

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

PfefferundMinze  26.11.2012, 21:24

Wer langjährige Fahrpraxis vor dem Entzug hatte, ist eher nicht gefährdet, nach 3 Jahren eine erneute Prüfung ablegen zu müssen. Anders ist das aber bei Führerschein-Neulingen, die vielleicht gerade mal die Probezeit hinter sich hatten. - Auch logisch, oder?

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Du mußt zumindest einige Pflichtstunden nehmen,wenn nicht sogar deinen Führerschein neu machen.

ginatilan  19.11.2012, 11:03

nach 3 Jahren bestimmt nicht

und das:

wenn nicht sogar deinen Führerschein neu machen.

schon zweimal nicht

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Du beantragst deine damaligen Fahrerlaubnisklassen neu.

FeV §20 Absatz 3:
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Dort pendelt sich im Regelfall eine Zeit von 10 Jahren ein wo eine Fahrerlaubnisprüfung verlangt wird, bei 3 Jahren wird dies nicht der Fall sein.

Meines Wissens nach muß man den Führerschein nochmal machen, wenn man ihn nach 2 Jahren nicht wiedererlangt hat!

Leon97531  19.11.2012, 08:05

Die 2 Jahresregel gibt es schon lange nicht mehr.

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Lexusclass  19.11.2012, 08:32
@Leon97531

........ je nach Führerscheinstelle (Kreisverwaltungen in S-H) auch nur 15 Monate... Aber Fahrstunden nehmen kann nie schaden bei der Vorgeschichte

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Leon97531  19.11.2012, 08:35
@Lexusclass

........ je nach Führerscheinstelle (Kreisverwaltungen in S-H) auch nur 15 Monate...

Da muss es sich um einen Fahranfänger handeln, welcher nach 3 Monaten die Fahrerlaubnis wieder entzogen bekam, ansonsten ist dies nach nur 15 Monaten sehr unwahrscheinlich.

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ginatilan  19.11.2012, 11:04
@Lexusclass

Aber Fahrstunden nehmen kann nie schaden bei der Vorgeschichte

was hat die Vorgeschichte mit seinem Fahrfähigkeiten zu tun?

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Ginatilan hat das umfassend beantwortet. Die EU hat das mit der 2-Jahresfrist-Abzocke schon in den 90zigern erkannt und auf Abhilfe gedrängt. Wer nach nur 2-Jahren ungeeignet ist ein Fahrzeug zu führen, war das wohl schon beim Führerschein-Entzug.