Kann man sich als Arbeitgeber Leute für 1 Euro vom Arbeitsamt holen? Und wenn ja, wie lange muss man die dann beschäftigen?
Keinesfalls! Es ist völlig ausgeschlossen, dass ein Unternehmer auf diese Weise einen billigen Lohnsklaven an Land zieht. Die BA ist sogar bei Öffentlichen Stellen (Kommune ect.) kritisch, weil keine Arbeitsplatzvernichtung betrieben werden darf. Auch ein Newcomer kann sich keinen 1-€-Jobber besorgen! Allerdings gibt es unter bestimmten Umständen (Ü50, langzeitarbeitslos) gewisse Zuschüsse, die ein Selbständiger ggf. bei der BA beim Abschluß eines Arbeitsvertrags beantragen kann.
Nein, ich schliesse mich Horatius an, Infos zu Deiner Frage solltest Du beim Arbeitsamt in Deiner Stadt suchen :-[

Das wäre ja fatal!!!
Schließe mich A + H an.
Bisher habe ich diese Stellen nur im öffentlichen Dienst ( Stadt oder Ämter ) erlebt.

DAS E-TEAM: Jeder weiss ich nicht, aber es geht.Vor allem selbständige existenzgründer greifen auf diese Leute zurück, dürfen nur eine bestimmte Anzahl per Woche arbeiten, und bekommen zum Hartz 4 eben diese Stunden mal 1€ dazu. Tip: Trinkgelder bis zu einer bestimmten Höhe sin steuerfrei. Ebenso eine Entlohnung fürs "helfen" in Form von Geldscheinen ist zulässig.Es besteht keine Meldepflicht seitens des Unternehmers.Der 1€ Jobber unterschreibt, dass er eigenverantwortlich im sinne der gültigen deutschen Rechtssprechung seiner Meldepflicht nachkommt und gut is...
Was für ein Quatsch!!!!!
Arbeitsgelegenheitennach §16 (3) SGB II (im Volksmund 1-Euro-Jobs genannt) unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Sie müssen gemeinnützig und zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Das bedeutet dass eigentlich nur kommunale Einrichtungen, Kirchen oder gemeinnützige Vereine 1-Euro-Jobber beschäftigen können. So sollte es zumindest sein. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es in einzelnen Fällen auch Mißbrauch gibt.