Gesundheitsfragebogen äd 18 erw ba sh 611 richtig ausfüllen

1 Antwort

Hallo livedoko,

Sie schreiben:

Gesundheitsfragebogen äd 18 erw ba sh 611 richtig ausfüllen<

Antwort:

Im Zusammenhang mit diesem von Ihnen benannten Gesundheitsfragebogen gibt es seitens der Bundesagentur für Arbeit ein unmißverständliches Merkblatt unter folgendem Link:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-03-2007-Zusammenarbeit-mit-AeD-Anlage-3.pdf

Auszug:

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

ÄD 34 (KuZ) BA-SH 541 – 01.07

Seite 1 von 7 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben angegeben, gesundheitliche Einschränkungen zu haben. Der Ärztliche Dienst bittet Sie deswegen um Beachtung der folgenden Hinweise und um Ihre Mitarbeit:

Wenn Ihre Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist, kann eine medizinische Begutachtung zur Beurteilung Ihres Leistungsvermögens erforderlich werden (§ 62SGB I). Dadurch wird eine gezieltere und Ihren Fähigkeiten entsprechende Beratung und Vermittlung ermöglicht. Über die Notwendigkeit einer Begutachtung entscheidet Ihr Vermittler / Berater. Die Begutachtung erfolgt durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit oder einen Vertragsarzt.

Falls Sie annehmen, dass in Ihrem Fall eine medizinische Begutachtung notwendig sein könnte, bitten wir Sie, schon jetzt diesen Gesundheitsfragebogen des Ärztlichen Dienstes auszufüllen. Dieser enthält nämlich Fragen, die Sie nur durch gewisse Vorbereitungen und Nachschlagen in Ihren häuslichen Unterlagen –oder mithilfe Ihres Arztes – beantworten können und dies würde später zu Zeitverlusten bei Ihrer Beratung und Vermittlung führen. Alle Angaben im Gesundheitsfragebogen des Ärztlichen Dienstes sind aber freiwillig und es steht auch voll und ganz in Ihrem Ermessen, ob Sie diese Beantwortung – selbst wenn Sie dazu grundsätzlich bereit sind – schon jetzt auf diese Weise vorbereiten und beschleunigen wollen.

Bitte lesen Sie ggf. unter obigem Link weiter!

Der von Ihnen o.a. Gesundheitsfragebogen ist unter folgendem Link der BfA zugänglich:

googel>>arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-03-2007-Zusammenarbeit-mit-AeD-Anlage-1.pdf

Auszug:

Gesundheitsfragebogen für Erwachsene zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit (Aushändigung durch Vermittler/Berater)

ÄD 18 (Erw) BA-SH 541 – 01.07

Seite 1 von 7

An den

Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Sehr geehrte Kundin / Sehr geehrter Kunde, um Sie besser beraten und schneller vermitteln zu können oder um Ihren Leistungsanspruch zu klären, benötigt die Agentur für Arbeit bzw. die Arbeitsgemeinschaft eine sozialmedizinische Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit. Sie hat damit den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit beauftragt.

Wir bitten Sie, den Fragebogen „Gesundheit“ komplett auszufüllen und die dazugehörigen Erklärungen über die Entbindung Ihrer behandelnden Ärzte und Kliniken von der ärztlichen Schweigepflicht zu unterschreiben.

Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben freiwillig sind. Sie dienen einer Beschleunigung des Begutachtungsverfahrens und tragen dazu bei, Ihnen unnötige und belastende Doppeluntersuchungen zu ersparen.

Für Fragen zur sozialmedizinischen Begutachtung steht Ihnen der Ärztliche Dienst Ihrer Agentur für Arbeit gerne zur Verfügung.

Information zum Widerspruchsrecht (gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i. V. m. § 76 SGB X)

Ihre persönlichen Daten werden im erforderlichen Umfang auch zur Erfüllung anderer Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Agenturen für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch genutzt. An Stellen außerhalb der Bundesagentur für Arbeit (z. B. an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) werden Ihre Daten nur in dem Umfang weitergeleitet, der durch das Sozialgesetzbuch zugelassen ist.

Ärztliche Gutachten sind von der Übersendung ausgeschlossen, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich widersprochen haben.

Nun hat sie über ihre Beschwerden drei DIN-A4-Seiten verfasst. Ich finde das nicht gut. Hat vielleicht jemand Ahnung, wie man sich da richtig verhält?<

Antwort:

Wie Sie unter dem obigen Merkblatt nachlesen können, werden Sie zu nichts gezwungen!

Aber:

Wie soll der ärztliche Dienst sich vom Gesundheitszustand einen Überblick verschaffen, wenn Sie dort keine glasklaren, medizinischen Nachweise einreichen!

Den Arbeitsvermittler gehen Ihre speziellen, gesundheitlichen Beschwerden nichts an, deshalb können Sie Ihm Ihre Nachweise in einem verschlossenen Kuvert überreichen und er wird dieses Kuvert an den zuständigen ärztlichen Dienst weiterreichen!

Je gründlicher Ihre medizinische Beweisführung ist, je aussagefähiger Ihre Arztberichte sind, desto eher werden diese Dinge berücksichtigt.

Dasselbe gilt für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad