Shisha-Bar Eröffnung.

8 Antworten

Ihr müsst zunächst ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dort erhaltet ihr für circa 20 bis 40 Euro einen Gewerbeschein. Das Gewerbeamt informiert unter anderem das Finanzamt. Von dort erhaltet ihr den steuerlichen Erfassungsbogen. Hier müssen Angaben zur Person und zur unternehmerischen Tätigkeit gemacht werden.

Eure Geschäftsidee ist im übrigen gut durchdacht. Ihr habt entsprechende Informationen eingeholt und euch gut informiert. Evtl. Auflagen sind jedoch zu beachten.

Anzumerken ist noch, dass bei einem maximalen Umsatz von 17.500 Euro im Jahr der Existenzgründung und bei einem maximalen Umsatz von 50.000 Euro im Folgejahr, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann. Gemäß § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes besteht die Möglichkeit, mit oder ohne Ansatz der Umsatzsteuer in euren Ausgangsrechnungen zu arbeiten.

Näheres hierzu enthält der folgende Link:

http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmer?utm_source=gutefrage&utm_medium=link&utm_campaign=rahlf

Liegt euer Einkommen über dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro / Jahr (ledig), ist der gesamte Betrag zu versteuern.

Großhändler, bei dem ihr eure Ware kaufen könnt, findet ihr unter “wlw.de“.

Unter den Begriff "Gewerbe" fallen alle selbständigen Tätigkeiten, die nicht zu den freien Berufen oder zu land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereichen gehören. Ein Gewerbe wird immer in eigener Verantwortung, auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung durchgeführt. Hierher gehören selbständige produzierende und verarbeitende Tätigkeiten aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Hausgewerbe und Verlagswesen. Auch Verkäufe auf Trödel- und Flohmärkten bzw. Haustürgeschäfte, die zum sogenannten Reisegewerbe zählen, fallen unter den Begriff des Gewerbes. Die Rechtsprechung gibt folgende Definition: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein "freier Beruf" ist.

In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung (GewO). In ihr ist unter anderem die Gewerbefreiheit festgeschrieben. Danach steht es jedem frei - im Rahmen weiterer Gesetze - ein Gewerbe zu betreiben.

Ein Gewerbe können Sie im Gewerbeamt bei der Gemeinde mit einem Formular anmelden. Die Formulare dazu werden meist im Internet online zur Verfügung gestellt und können bereits zuhause ausgefüllt werden. Beim Ausfüllen des Formulars sind Angaben zur Art der selbständigen Tätigkeit bzw. zum Gegenstand des Geschäfts zu machen. Der Vorgang kostet circa 20 bis 30 Euro Gebühr. Man spricht umgangssprachlich von der Erteilung eines Gewerbescheins. Das Gewerbeamt informiert daraufhin die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie das Finanzamt von der Gewerbeanmeldung.

Mit der Anmeldung eines Gewerbes werden Sie automatisch Pflichtmitglied in der IHK (nach § 2 IHKG). Diese Pflichtmitgliedschaft ist für kleine Betriebe kostenlos oder sehr preiswert. Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich aus einem Grundbetrag und einer Umlage, die von der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer abhängig ist. Kleinunternehmen sind beitragsbefreit (siehe § 3 Abs. 3 Satz 3 IHKG), wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Gewinn pro Jahr 5200 Euro nicht übersteigt.

Nach Anmeldung Ihres Gewerbebetriebs erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen, in dem allgemeine Angaben zur Person, zum Wohnort und zur Art der Tätigkeit zu machen sind. Außerdem werden folgende Themen abgefragt:

Art der Gewinnermittlung
Bei einem kleinen Gewerbebetrieb (bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro jährlich) ist meistens die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EüR) angebracht. Bei höheren Gewinnen, bzw. bei Umsätzen oberhalb von 500.000 Euro, besteht kaufmännische Buchführungspflicht
Betriebskapital
Dies ist nur relevant, wenn das Gewerbeunternehmen gleich mit einem großen Warenbestand startet. Ansonsten können Sie die Frage streichen
Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn im Gründungsjahr und im Folgejahr
Begriffe: Umsatz = Einnahmen; Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben
Bei einer hohen voraussichtlichen Gewinneinschätzung wird das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen festlegen. Bedingt durch die Möglichkeiten der Bildung von Sonderabschreibungen und anderen steuerlichen Instrumenten lässt sich womöglich aus Vorsichtsgründen zunächst ein Gewinn von 0,00 Euro erklären
Besteuerung als Kleinunternehmer
Wer bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen unterschreitet, gilt als Kleinunternehmer. Steuerrechtlich gehört dazu, wer nicht mehr Umsatz als 17.500 Euro (brutto) jährlich erzielt. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer-Pflicht befreit. Insgesamt haben sie einen geringeren bürokratischen Aufwand
Art der Umsatzbesteuerung (Ist- oder Soll-Versteuerung)
Wer sich für die Ist-Versteuerung (§ 20 UstG) entscheidet, muss Umsatzsteuerbeträge erst dann abführen, wenn die zugehörigen Rechnungsbeträge auch wirklich gezahlt wurden. Hier ist eine Vorfinanzierung nicht nötig wie bei der Soll-Besteuerung, bei der die Einnahmen bereits beim Termin der Rechnungsstellung versteuert werden. Die Ist-Besteuerung ist in kleinen Unternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von 250.000 Euro zulässig
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
Sie wird gebraucht für Transaktionen zwischen dem Gewerbebetrieb und Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten
Geplante Einstellung von Mitarbeitern

Aufgrund der gemachten Angaben vergibt das Finanzamt dann eine neue Steuernummer für die Einkommensteuer. Falls die Gewerbetätigkeit nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, wird auch eine Umsatzsteuernummer vergeben. Die Einkommensteuernummer sowie die USt-ID müssen im Kopf von Briefen, auf Rechnungsformularen und auf Webseiten angegeben werden. Gewerbetreibende sind verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung (Anlage GSE) und eine Umsatzsteuererklärung auszufüllen.

Tipps, Checkliste

Melden und versichern Sie angestellte Mitarbeiter, auch Aushilfskräfte auf 400-Euro-Basis bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Hierdurch werden Sie als Arbeitgeber von einer zivilrechtliche
Rehgum  03.01.2012, 23:37

kurz: ein gewerbe anmelden !

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und um dir eine ganaue antwort auf deine Frage zu posten:

"in Gewerbe können Sie im Gewerbeamt bei der Gemeinde mit einem Formular anmelden. Die Formulare dazu werden meist im Internet online zur Verfügung gestellt und können bereits zuhause ausgefüllt werden. Beim Ausfüllen des Formulars sind Angaben zur Art der selbständigen Tätigkeit bzw. zum Gegenstand des Geschäfts zu machen. Der Vorgang kostet circa 20 bis 30 Euro Gebühr. Man spricht umgangssprachlich von der Erteilung eines Gewerbescheins. Das Gewerbeamt informiert daraufhin die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie das Finanzamt von der Gewerbeanmeldung."

Hallo KKStefan, wie ich Deiner Frage entnehmen kann, habt ihr noch keinerlei Erfahrung in der Gastronomie. Bevor ihr unternehmerisch tätig werdet, solltet ihr Erfahrungen in der Gastronomie sammeln. Ganz wichtig ist es auch, euch kaufmännisches Wissen anzueignen! Die meisten Betriebe müssen aufgrund der fehlenden Kenntnisse schon nach kürzester Zeit geschlossen werden. Dieses wäre aufgrund des eingesetzten Kapitals sehr schade!

Du solltest vor allem erst einmal Kapital ansparen. Im ersten Geschäftsjahr kannst Du nicht mit einem Gewinn rechnen - Du solltest neben den Investitionskosten auch ausreichend finanzielle Mittel zur Lebensführung zur Verfügung haben. Selbst wenn Du vieles selber machst, benötigst Du Kapital von ca. 100.000 € um einen sicheren Schritt in Richtung eigener Shisha-Bar machen zu können.

Wenn Du die entsprechenden Erfahrungen gesammelt hast, wirst Du auch wissen, dass man die Getränke im Normalfall über einen Getränkefachgroßhändler bezieht. Warte noch ein paar Jahre und feile weiter an eurer Planung. Als ersten Schritt würde ich euch einen Businessplan empfehlen: Anhand der (realistischen!) Zahlen und der Besprechung mit z.B. Geldgebern könnt ihr euer Risiko besser abschätzen...

An große firmen wenden, is günstiger ;-)

Und das mit der anmeldung: geht zum finanzamt oder bürgerbüro, die sagen euch alles