Reichen Chatverläufe für eine Anzeige aus?
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Und zwar kam eine Vorladung der Polizei bei mir zuhause an. Darin stand, dass ich beschuldigt werde im Zeitraum vom 10.7.2019 - 31.10.2019 illegalen Handel mit Cannabis und Zubereitungen betrieben habe. Eine Gruppe von Freunden von mir ist vor Monaten schon verhaftet worden als sie in eine Schule einbrechen wollten. Dabei wurde das Handy eines Freundes von mir beschlagnahmt. Mit diesem Freund habe ich in der oben genannten Zeit viel über den Kauf, Konsum und Verkauf von Cannabis geschrieben. Nun wollte ich fragen ob ich aufgrund dieser Monate alten Chats eine Anzeige wegen illegalem Handel und Zubereitungen von Cannabis bekommen könnte. Zudem würde ich gerne Tipps bekommen, was ich wegen der Beschuldigtenbefragung am Montag den 15.6.2020 machen soll. Aussage verweigern, einen Anwalt einschalten oder einfach gar nicht hingehen? Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte.
Ps:
Meine Personalien wurden jedoch noch nie von der Polizei aufgenommen, zudem hatte ich zuvor noch nie in irgendeiner Weise mit der Polizei zu tun.
3 Antworten
Wenn Du es Dir leisten kannst, kontaktiere einen Anwalt. Der Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln über einen zeitlich bestimmbaren Zeitraum hat m.E. schon die Substanz, um daraus eine Anklage und ein Gerichtsverfahren zu basteln.
Ob Du der Vorladung zur Befragung Folge leistest, bleibt Dir überlassen. Entschuldigtes oder unentschuldigtes Fernbleiben hat keine Konsequenzen. Der DHV (Deutscher Hanfverband https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
rät dazu solchen Befragungen fernzubleiben bzw. keine Aussage zur Sache zu machen.
Du meinst, ob das zu einer Anklage und zu einem Verfahren ausreicht?
Ich denke ja, denn es wird gegen Dich ermittelt, der Tatvorwurf ist deutlich, man will Dich dazu einvernehmen, und Deine Reaktion auf den Vorwurf (sagt meine menschliche Erfahrung) ist von Angst geprägt und insofern nachvollziehbar, dass Du hier nach Rat fragst. Der Vorwurf scheint also nicht völlig aus der Luft gegriffen zu sein.
Andererseits ist eine Ersttäterschaft im Betäubungsmittelsektor kein Grund Dich ins Gefängnis zu schicken. Es wird eine erzieherische Strafe geben, wenn nach Jugendstrafrecht geurteilt wird. (Sozialstunden, Drogenpräventionsgespräche, ggf. Urin-Screenings), evtl. eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe oder Androhung von Jugendarrest .
Google mal "Grüne Hilfe" und schau, ob es in Deinem Bundesland eine Zweigstelle der Grünen Hilfe gibt. Die können Dir ggf. einen Anwalt empfehlen.
Was sollte ich deiner Meinung nach mit der Beschuldigtenvernehmung machen? Hingehen, um zu schauen was sie gegen mich in der Hand haben und Aussage verweigern und danach Anwalt einschalten oder gar nicht erst hingehen?
Wenn Du clever genug bist, gehst Du hin, bittest um Erläuterung des Tatvorwurfs und teilst dann mit, nicht zur Sache aussagen zu wollen. Du kannst Dich - Selbstbewusstsein vorausgesetzt - mit den Mitteilung verabschieden, dass Dein Anwalt Akteneinsicht beantragen wird.
Lass Dich nicht auf Gespräche (zur Sache) ein. In aller Regel machen Kripobeamte ohnehin Aktenvermerke dazu; so etwas kann ein Halsbruch sein.
Hallo,
Sind die Vorwürfe berechtigt oder unberechtigt?
Mit freundlichen Grüßen
Sie haben als Beschuldigter im Strafverfahren das Recht, jedoch nicht die Pflicht auszusagen. Ich würde Ihnen raten, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht zunächst Gebrauch zu machen und nicht persönlich bei der Polizei vorzusprechen oder sich einzulassen. Sie sollten sodann einen Strafverteidiger damit beauftragen, Ihre Rechte im Verfahren wahrzunehmen und sich für Sie schriftlich zu den Vorwürfen einzulassen. So ist sichergestellt, dass die Einlassung möglichst vorteilhaft erfolgt und das Verfahren im besten Falle eingestellt wird.
Zunächst mal gar nicht erst zur Vernehnehmung gehen. Wenn der Chatverlauf alles ist was vorliegt wird das Verfahren eingestellt werden.
Sollte wider erwarten doch ein Strafbefehl, eine Anklageschrift oder, wenn Du Jugendlicher bist, irgendwas mit Sozialstunden kommen, ist der Zeitpunkt gekommen sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Aber eben nur wenn Du wirklich unschuldig bist und mehr Indizien nicht vorliegen. Ansonsten eisern zur Sache schweigen.
Ok, also ist es sozusagen egal ob ich dort hingehe oder nicht. Strafen dafür zu bekommen ist nicht möglich. Aber was können die dann noch machen, ich meine wenn die die Chats haben und dazu vielleicht noch 1/2 Zeugenaussagen reicht das zu einer Anzeige aus?