Führerschein und Cannabis?

6 Antworten

Cannabis ist noch nicht legal und wir kennen die Gesetze nicht, die vielleicht in Zukunft beschlossen werden. Siehe auch meine Antwort hier: https://www.gutefrage.net/frage/wird-marihuana-legalisiert-und-wann-genau#answer-426754884

Wenn man nach dem Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG) der Grünen geht, soll sowohl der Grenzwert angehoben als auch die Sache "Eignungszweifel bei Cannabisproblematik" geklärt werden.

So wie ich das verstehe: Jetzt wird automatisch davon ausgegangen, dass man ungeeignet für das Führen eines Kfz, wenn einem - situationsunabhängig - Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte nachgewiesen werden. Gemäß CannKG wäre das nur noch der Fall, wenn eine Abhängigkeit oder der Missbrauch im Raum stehen oder man tatsächlich unter Einfluss am Steuer saß. Details dazu hier, Seite 38ff. sowie Seite 64ff.: https://dserver.bundestag.de/btd/19/008/1900819.pdf

So viel jedenfalls zu den Anhaltspunkten, die wir in diesbezüglich derzeit haben. Wie es tatsächlich wird, worauf sich die Ampelparteien untereinander im Detail einigen, wissen wir leider noch nicht.

Wie auch immer: Man sollte nicht darauf hoffen, dass sich eine im Raum stehende Legalisierung, die noch ein paar Jahre entfernt sein kann, auf jetzige Vorfälle auswirkt. Vielleicht ist eine Amnestie möglich, wenn es um gewaltfreie Delikte geht oder man nicht direkt berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Setzen würde ich darauf nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie ✅ Kein Fachmann, kein Arzt ❌

Zum ersten: die Legalisierung ist noch gar nicht durch. Dazu muss erst ein Gesetz durch den Bundesrat.

Zum zweiten: relevant ist immer die Rechtslage zum Tatzeitpunkt. Für dich heißt das, das die aktuelle Regelung greift

Nein, ganz sicher nicht. Cannabis wird dann einfach so behandelt, wie bisher z.B. Alkohol. Heißt: Besitz und Konsum sind legal, allerdings ist das Fahren unter dem Einfluss der Substanz verboten.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Selbst wenn Cannabis legal wird, ist Fahren unter Drogeneinfluss immer noch verboten.

Damit ändert sich auch an deiner MPU nichts.

Das alte .. es zählt der Tattag.