Die Polizei hat bei mir 35g Cannabis blätter und Stiele gefunden! Was erwartet mich?

15 Antworten

Die Bundesländer hatten bisher sehr unterschiedliche Grenzen für die Haschisch- und Marihuana-Produkte gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher die Bundesländer angehalten, ihre Grenzwerte zu vereinheitlichen. In Schleswig-Holstein durfte eine Person in der Vergangenheit 30 Gramm Cannabis mitführen, während es in Bayern immer nur sechs Gramm waren. Aber 35g geht dann wohl nicht mehr als Eigenverbrauchsgrenze durch, sondern fällt unter Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Strafmaß ist mir nicht bekannt, kommt wohl auch immer darauf an...

tribble  10.08.2009, 05:28

Das Gras in dieser Menge wird einem Labor zugeführt und auf den THC-Gehalt hin Analysiert. Wenn der über 7,5g liegt, ist es keine geringe Menge mehr und damit Strafbar. Sofern darunter, KANN von einer Strafverfolgung abgesehen werden, solange nicht erschwerende Umstände hinzukommen.

(grob gesagt)

Und deswegen: Auf zur Hanfparade!

Nur ein kontrollierter und regulierter Markt kann Sicherheit vor Strafverfolgung garantieren. In einem Schwarzmarkt ist schon per Definition kein Jugendschutz, Verbraucherschutz oder das absehen von Strafverfolgung möglich!

http://www.hanfparade.de

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Hey ok als Schweizer kein Thema hätten in meinem Fall nicht beschlagnahmt. Egal welches Bundesland? Bayer Problem nrw geldbusse. Auch Deutschland ist toleranter georden, nur geldbusse denke ich verfahren eingestellt(kosten Gericht usw.) Trotzdem tritt hanfverein ein die haben gratis Anwälte. Im Notfall keine pflichtverteidigung nein bezahle nen advokaten. Da Du nicht mal ne Nacht gesessen bist keine U Haft rechne mal mit paar hundert euro

Jemanden 35 Gramm als Eigenbedarf zu verkaufen grenzt an Kunst ! Als Ersttäter, unterstellt Dir wird keine Dealerei nachgewiesen ,denke ich an eine Verwarnung und Sozial-Stunden !

tom1121  31.07.2016, 17:11

meine Güte echt..Schweizer Gesetzr sind streng...trotzdem ohne "Fachanwalt..187g locker eigenkosum...alter...cannabis ist gut..ms patienten? Lieber mehr morphine oder thc?

medizinisch wie ich es nutze voll ok..gut..bin auch älter..unter 20ig finde ich auch kiffen macht dumm und ja 80prozent schmeissen sich früher oder später lsd oder pillen ein..plus das heutige indoor kann psychosen auslösen..da sind echt gute Selbstkentnis und tranzparenz plus geplantes kiffen angesagt..auch dies ist noch nicht was ich unter med. kiffen verstehe..trotzdem..ich brauche es..lieber als 150mg ritalin/Tag! in diesem Sinnne..

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Was dich erwartet ist von den Umständen abhängig? Wie alt bist du? Noch jugendlich oder schon volljährig, vielleicht sogar über 21 Jahre alt? Bist du schon mal damit aufgefallen oder gibt es Gesetzesübertretungen bzw. Straftaten in anderer Hinsicht in der Vergangenheit? Bist du beim 'Dealen' auf frischer Tat erwischt worden?

Wenn du nicht mehr jugendlich bist und die obigen Fragen mit "Ja" beantwortet hast, dann wird dieses sicherlich erschwerend in Betracht gezogen werden.

Du tust gut daran, einen Strafverteidiger einzuschalten, der mit diesem Thema vertraut ist.

tom1121  31.07.2016, 17:16

soll ich Dir mein Vorstrafenregister senden? mach dem Jungen keine Panik..Manipulation ist heutzutage nicht angebrach.

gerne setzte ich mich an nen runden Tisch..Aber dann bitte Realitäten..

gesetze sind immer wie auch auflagen..

es wird heiss gekocht aber gegessen nie;-)

echt mies..Dem jungen wegen wahrscheinlich schlechter qualität zu verunsichern..

gute Frage=ehrliche Antwort.

Er fragt da weil er Angst hat..wesshalb ohne Beweise noch mehr verunsichern?

RECHTE PARTEI? ich denke mal Du bist Richter oder Polizist

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Das Gras in dieser Menge wird einem Labor zugeführt und auf den THC-Gehalt hin Analysiert. Wenn der über 7,5g liegt, ist es keine geringe Menge mehr und damit Strafbar. Sofern darunter, KANN von einer Strafverfolgung abgesehen werden, solange nicht erschwerende Umstände hinzukommen.

(grob gesagt)

Und deswegen: Auf zur Hanfparade!

Nur ein kontrollierter und regulierter Markt kann Sicherheit vor Strafverfolgung garantieren. In einem Schwarzmarkt ist schon per Definition kein Jugendschutz, Verbraucherschutz oder das absehen von Strafverfolgung möglich!

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tom1121  31.07.2016, 17:18

es ist strafbar ja..also..wir sind noch weit von Vorsätzlichen Sachen welche unbedibgt zu tadeln sind entfernt..wie gings denn aus?

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