Darf sich ein 18-Jaehriger auf einer Klassenfahrt Alkohol kaufen?
Frage.
11 Antworten
Ok auch wenn die Frage schon alt ist aber es sieht so aus ,,eigentlich darf der Volljährige Schüler keinen Alkohol auf der Klassenfahrt konsumieren. Kaufen ist kein Problem wenn du es nicht trinkst.defacto würde auch beim Konsum nichts passieren ausser das du Nachhause geschickt werden würdest
Aber da du ja 18 bist musst du nicht Nachhause du darfst nur nicht mehr an der Veranstaltung teilnehmen z.b wenn man In Berlin ist und du aufgrund Alkoholkonsums ausgeschlossen wirst kannst du natürlich in Berlin bleiben und dir ein Hotel oder Hostel suchen und die Attraktionen selber besuchen . Und dann mit dem Zug nachhause fahren Vorausgesetzt du hast keine Schulpflicht mehr dann müsstest du zurück in die Schule weil es sonst unentschuldigtes fehlen wäre.
vermutlich nicht, steht entweder in der Schulordnung oder im Infoblatt zum ausflug
Aber wen interessiert das?
da hast du aber auch absolut recht.
war bei uns nicht anders. klare ansage: wer besoffen ist, fährt sofort nach hause.
problem ist nur, dass heute erstmal alle mit 13 anfangen zu saufen und dann auch ihre grenzen nicht kennen. da bleibt es nicht bei einem bier, sondern wird gleich pro person ein six-pack gekauft (was "erfahrenen" trinkern auch kein problem darstellt) und dann liegen sie erstmal besoffen in der ecke und den ärger kriegt dann ja nicht das kind, sodnern der lehrer, weil er seiner aufsichtspflicht nicht nachkommt.
Offiziell darf bei Schulveranstaltungen kein Alkohol konsumiert werden.
Allerdings halten es die meisten Lehrer die ich kenne so, dass sie es dulden, solange die Schüler alt genug sind, das Trinken im Rahmen bleibt und keine harten Sachen konsumiert werden.
Mein Lehrer meinte damals auf die Frage eines Mitschülers, ob wir Bier trinken dürfen: "Nein, achja, ich bin jetzt mal eine halbe Stunde auf meinem Zimmer."
Ist eine Schulveranstaltung und kommt auf die Schule an, wenn es in der Hausverordnung drin steht, dann ist es so, egal ob du 18 bist oder nicht.Meistens ist es verboten, aber ich hab es auch schon zum Gegenteil erleben dürfen xD
Na klar darf er, er ist Volljährig. Das hat mit der Klassenfahrt nichts zu tun
>Aber wen interessiert das?
das interessiert den betroffenen schüler spätestens dann, wenn er heulend nach hause geschickt wird und von den eltern den a*** voll kriegt, weil er von dem bereits bezahlten ausflug ausgeschlossen wurde