Bricht das berühren von Alkohol den wudu?

4 Antworten

Nein.

Aber deine Arbeit ist haram

„Wein ist aus zehn Blickwinkeln verflucht: Der Wein selbst, derjenige, der ihn auspresst (die Trauben usw.), derjenige, für den er ausgepresst wird, derjenige, der ihn verkauft, derjenige, der ihn kauft, derjenige, der ihn trägt, derjenige, der ihn trägt zu wem es getragen wird, der seinen Preis verzehrt, der es trinkt und der es ausschenkt.“ Sunan Ibn Majah 3380

Nein, es gibt ja auch Desinfektionsmittel, die du nehmen könntest. Aber:

Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32

Nein. Du kannst 47347 Raka'ah mit der perfekten Waschung nach al-Bukhari (er gilt bei den Waschungen als der Genaueste) durchführen, trotzdem wirst du nie Wissen, ob du deinem Allah genüge getan hast.

NEIN, aber Deine Frage bringt mich fast zum Erbrechen!