Alkohol ab 18 wenn jemand volljähriges dabei ist?

5 Antworten

Hallo!

Es ist ein Irrtum, wenn du denkst, dass du dir nicht schadest wenn ein über 18-Jähriger dabei ist, wenn du Alkohol trinkst. Erst mit 21 Jahren ist der Körper ausgereift und in der Lage, ab und zu mal eine geringe Menge Alkohol abzubauen.

Das Jugendschutzgesetz erlaubt zwar die Abgabe von in § 9 Absatz 1 Nr. 1 genannten Getraenken (Bier, Wein, Sekt) an Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. ein Elternteil), nicht aber auch die von in Abs. 1 Nr. 2 genannten (andere alkoholische Getraenke) an Minderjaehrige.

Die Abgabe von beispielsweise Bier an Jugendliche unter 16 ist aber auch nur erlaubt, wenn diese sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person befinden. Eine erziehungsbeauftragte Person (Erwachsener, der von den Eltern mit der Aufsicht beauftragt wurde) reicht auch dafuer nicht aus.

Nein kannst du nicht da es auch so in der Gaststättenverordnung steht,und wenn ein Erwachsener Alkohol gibt macht er sich auch strafbar wenn noch keine 18 bist.

wenn deine Eltern dabei sind darfst du.

Ansonsten nicht.

Kann aber auch falsch liegen