Abgelaufen Bier gekauft!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du ein Produkt kaufst, das bereits beim Kauf nicht in Ordnung ist, ist das ein Gewährleistungsfall und der Händer muss (!) für ersatz sorgen. Er muss dir aber nicht zwingend das Geld widergeben, es reicht wenn er dir das Produkt noch einmal mitgibt, aber eines das in Ordnung ist.

Allerdings bist du in der Beweispflicht, daß du das magelhafte Produkt bei genau diesem Händler gekauft hast. Dafür ist aber nicht zwingend ein Kassenbon notwendig, es reicht auch, wie du selbst schon richtig gesagt hast, ein Zeuge der den Kauf bestätigen kann.

PS: Bitte vergiss nicht zu berichten wie es ausging.

Zeitung790 
Fragesteller
 10.06.2012, 09:20

Sie haben es anstandslos zurück genommen! ;-)

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Cokedose  14.06.2012, 22:00
@Zeitung790

Na siehste. Wie in der einen anderen Antwort schon gesagt, die sind einfach selbst froh wenn die Sache schnellstmöglich ohne großes Aufsehen vom Tisch ist, weil das einfach eine Katastophe wenn sich jemand lautstark über verdorbene Lebensmittel vor aller Kundschaft aufregen würde. Einem anständigen Verkäufer ist das zudem selbst recht unangenehm daß es überhaupt dazu kam daß sowas bei ihm gekauft wurde.

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das flockige ist normal-hefe-ist aber deshalb nicht schlecht ,ausser es schmeckt sauer oder gärig.was das umtauschen betrifft wirst du wohl probleme haben auch mit zeugen.

Öffne eine Flasche. Wenn das Bier beim einschenken noch Schaum bildet, der üblich lange hält, ist das Bier noch OK.

MHD heisst nicht, dass es Tags darauf gleich schlecht ist, sondern dass es MINDESTENS so lange gut bleibt. Es kann aber durchaus noch sehr lange weiterhin gut bleiben.

Viele machen den Fehler wie ein hypnotisiertes Mäuschen auf die Schlange schlaut, dem MHD wie einem Gott zu glauben.

Zeitung790 
Fragesteller
 05.06.2012, 14:15

Danke für den Tipp! Aber es sind schon Flocken im Bier... Ich würde es ja auch noch trinken, aber nicht wenn es schon 4 Monate abgelaufen wäre.

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alf1952  05.06.2012, 14:23
@Zeitung790

Also wenn man bereits sieht dass was nicht OK ist versuchen die Sache zurück zu bringen. Vielleicht hat der verkäuder ein Einsehen und macht nen Kulanzfall draus. Geh noch mal hin und schau ob weitere abgelaufene Flaschen im Gestell sind.

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Bei bekannten hatte es geklappt weils nur 20 Minuten her war ...(die Kassiererin konnte sich an die Errinern ) aber wenns länger her ist und ihr keinen kassenzettel habt dann geht's nicht

Zeitung790 
Fragesteller
 05.06.2012, 14:12

Es war am Samstag kurz vor Ladenschluss... Dann konnten wir nichtmehr hingehen...

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ohne kassenzettel keine rückgabe. das wird nichts.

Zeitung790 
Fragesteller
 05.06.2012, 14:09

Ich kann es doch bezeugen, das müsste doch reichen, oder etwa nicht?

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Nussbecher  05.06.2012, 14:16
@Zeitung790

nein das reicht nicht, weil die buchung rückgängig gemacht werden muss, sonst zahlt der betrieb die umsatzsteuer dafür, obwohl das produkt nicht verkauft wurde. das geht nur mit bon.

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Zeitung790 
Fragesteller
 05.06.2012, 14:18
@Nussbecher

Dann kann ich ja vorher nochmal das gleiche Bier kaufen und dann das abgelaufen mit neuem bon zurück bringen?!

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Day433  05.06.2012, 14:25
@Zeitung790

Und wenn du dabei erwischt werden solltest, ist das strafrechtlich Betrug und zivilrechtlich arglistige Täuschung.

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass es bemerkt wird, sehr gering ist, lieber nicht tun. So ein Sixer kostet ja auch nicht die Welt, dass man das dafür machen müsste ;-)

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Cokedose  05.06.2012, 15:51
@Day433

Es geht auch ohne Bon, es genügt irgendein ein Nachweis für den Kauf der auch mit einem Zeugen gegeben ist.

Der Bon hat mit irgendwelchen Buchenungen nichts zu tun. Er ist nichts weiter als die schriftliche Form des Kaufvertrages den beide Partein eingegangen sind. Selbst wenn er einen hätte und es stünden noch weitere Artikel drauf hätte der Laden kein Recht ihn einzubehalten, jedoch ihn zu korrigieren, z.B. durch Wegstreichen des zurückgegebenen Artikels.

Des weiteren wird es auch im Interesse des Ladens sein die Angelegenheit ohne größeres Aufsehen zu abzuwickeln.

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Nussbecher  05.06.2012, 15:58
@Cokedose

natürlich werden bons gebucht. er kann natürlich auf die kulanz des geschäftes hoffen und es einfach versuchen. aber rein rechtlich kann er es eben nicht nachweisen. für reklamationen benötigt man immer den kaufbeleg.

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