Ausversehen abgelaufenes Bier gekauft?

7 Antworten

Sollte möglich sein.Vielleicht vorher einmal anrufen und abklären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
GoldenGirl02 
Fragesteller
 24.06.2019, 11:44

Gute Idee, danke!

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Du darfst davon ausgehen, dass der Supermarkt sich auf die Gewährleistung besinnt... Und falls nicht: erinnere sie an dieses Recht.

Und meist verrät auch ein Blick ins Regal, dass der Kunde die Wahrheit spricht...

Im übrigen benötigst du dafür auch keinen Kassenbon.

Dieser Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich vorgeschrieben und kann auch vom Verkäufer nicht ausgeschlossen werden. Auch auf die Vorlage des Kassenbons kommt es im Falle des Umtauschs wegen Mangelhaftigkeit nicht an.

https://www.bezahlen.net/ratgeber/umtausch-bei-rewe/

GoldenGirl02 
Fragesteller
 24.06.2019, 11:58

Super vielen Dank für die Antwort... nun mein Bedenken ist eher, dass der Supermarkt sagt, dass ich das Bier evtl. schon vor ein paar Monaten gekauft habe und ich somit dann keinen Beweis habe genau diesen Kasten in der Woche gekauft zu haben - könnte ja letzte Woche auch einen haltbaren gekauft haben. Kann man das irgendwie beweisen? Oder muss man das überhaupt? Ich habe vor in den Supermarkt zu gehen und zu schauen, ob noch andere Kästen mit dem Datum im Regal stehen, da die Kästen aber letzte Woche im Angebot waren, könnte das evtl. nicht mehr der Fall sein.

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Kessie1  24.06.2019, 12:24
@GoldenGirl02

Das könnte natürlich der Supermarkt behaupten. Wäre aber in der Beweispflicht. Ich kenne es eigentlich nur so, dass ohne Trara ein Umtausch stattfindet. Und gerade bei Bier (und den vielen exotischen Sorten) kommt es öfters zum Ablauf des MHD.

Du hast, auch wenn du es nicht vorlegen musst, ja auch noch den Kassenbon. Gehe hin und fordere aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung die Rücknahme. Kommt man dir blöd, darfst du auch gerne am Rande mal die Verbraucherzentrale erwähnen...

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamburg_3-U-18799_Bei-abgelaufenem-Mindesthaltbarkeitsdatum-duerfen-Lebensmittel-nicht-mehr-als-Normalware-verkauft-werden.news11409.htm

Natürlich kommt es vor, dass Kunden sich so Neuware beschaffen. Aber böse Absicht zu unterstellen ist eine Sache die auch bewiesen werden muss!

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Cokedose  24.06.2019, 19:45
Auch auf die Vorlage des Kassenbons kommt es im Falle des Umtauschs wegen Mangelhaftigkeit nicht an.

Das ist lediglich eine Rewe-interne kundenorientierte Vorgehensweise. Grundsätzlich kann der Händler einen Nachweis verlangen, dass das Produkt auch bei ihm gekauft wurde. Jedoch muss dieser Nachweis nicht zwingend der Kassenbon sein. Es genügt beispielsweise auch ein Zeuge.

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Auch wenn das Bier deshalb nicht schlecht gewesen sein muss, was es offensichtlich auch nicht war, da sonst nicht der halbe Kasten weggezischt worden wäre, gilt ein überschrittenes MHD dennoch als Sachmangel, sofern es nicht kenntlich gemacht wurde, z. B. durch eine Preisreduzierung.

Da du den Kassenbon noch hast, hast du somit auch den Beweis. Mehr kannst und brauchst du auch nicht nachweisen. Und wenn es ein guter Supermarkt ist, wird es auch keine Diskussionen geben, da die Sache schon unangenehm genug für ihn sein sollte, als dass er da noch ein Drama draus macht. Ein guter Markt wird alles versuchen dich trotz dieses Vorfalls als zufriedenen Kunden gehen zu lassen.

.. was soll das sein, abgelaufenes Bier?

Hatte ich neulich bei MHD so, eines bis März (hatte ich übersehen), das andere bis Dezember, als ich die leeren Flaschen zurückgeben wollte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung