wie weit tragen geistig behinderte selber verantwortung für ihr handeln(sex usw)?

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Die Frau wird vermutlich einen gesetzlichen Betreuer haben. Aber auch der darf keine Entscheidung gegen den ausdrücklichen Willen der betreuten Person treffen. Also ist davon auszugehen, dass das Thema mit der Frau besprochen wurde und sie zugestimmt hat. Ansonsten würden sich die Beteiligten strafbar machen. Die Betroffene mag wohl zwischenzeitlich vergessen haben, welchen Sinn die Spritzen haben. Aber ihr prinzipielles Enverständnis muss vorliegen. Und die meisten geistig Behinderten erkennen durchaus selbst, dass sie die Aufgabe, ein Kind großzuziehen, überfordern würde.

Heute muss man das mit den Behinderten besprechen und sie müssen ihre Einwilligung geben. Auch wenn sie den Zusammenhang mit der Spritze vielleicht vergessen hat oder nicht immer gleich wieder nachvollziehen kann ist das erlaubt und macht Sinn.  Darüber wird in Heimen oft gesprochen. Ein Kind könnte in der Einrichtung nicht bleiben und es folgte unweigerlich der Schritt, dass das Kind von der Vormundschaftsbehörde weg genommen wird. Das will man ja auch niemandem antun. Die meisten geistig behinderten Menschen sehen ein, dass sie ein Kind in ihrer Situation nicht haben können und wollen das auch nicht. Man würde sie sonst auch kaum zusammen leben lassen. Das kann keine Institution verantworten.

 Die Sterilisation wie das früher immer gemacht wurde ist verboten. Da muss ein behinderter sehr bewusst zustimmen können.

Denke da mal an die Eltern dieser behinderten Menschen. Es ist schon schwierig ein behindertes Kind ein Leben lang zu versorgen, dazu noch die Enkelkinder die mit grosser Wahrscheinlichkeit auch eine Behinderung haben würden, ist  eine Leistung die kaum zu leisten ist.

Ich kann dich sehr gut verstehen. Aber Behinderte können ihre Kinder nicht selbständig großziehen, sie selbst und ihre Kinder brauchen immer eine Unterstützung.

Wenn die Behinderten eine Verhütungs-Spritze bekommen, so ist das mit den Sorgeberechtigten immer abgesprochen.

Mein Schwager hat auch ein behindertes Kind im Heim. Er muss ständig Unterschriften leisten, sobald  eine medikamentöse Behandlung umgestellt wird oder verabreicht werden will. Das ist immer ein langwieriges Hin und Her.

das ist in der tat ein sehr sensibles thema. ich gebe dir recht, dass es fragwuerdig ist, fremd zu bestimmen, wer nachwuchs haben darf und wer nicht. auf der anderen seite steht das problem, dass sich ab einem bestimmten grad der behinderung der betroffene nicht ausreichend um den nachwuchs kuemmern kann und das kind ohnehin nicht bei den eltern bleiben wuerde.

ich weiss nicht, wie das entschieden wird, aber ich vermute (und hoffe), dass die angehoerigen dazu befragt werden, bevor die verhuetungsmethoden angewendet werden.

eventuell haben sie einen Vormund der ihr diese Entscheidung abgenommen hat

newcomer  02.10.2015, 23:16

wie wäre es wenn sie ein Kind bekommen würde und man muß es ihr dann weg nehmen weil sie nicht in der Lage ist dafür zu sorgen. Ich denke das würde sie exterm belasten

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