Wie geht ein Handjob?

Tutmosis  06.08.2023, 12:18

Ist aber mit zwei Sätzen nicht gemacht.

Lenamaus196 
Fragesteller
 06.08.2023, 12:23

Kannst du es mir trotzdem erklären egal wie lang es wird ?

Tutmosis  06.08.2023, 12:41

Dein Freund müsste eigentlich wissen, wie es ihm gefällt.

Tutmosis  06.08.2023, 18:28

Ist dein Freund beschnitten?

2 Antworten

Hey ein hj geht eigentlich du wartest bist er steif wird in dann mit der Hand hoch runter aber er wird dir schon zeigen wie er es mag

M14

  1. In DE & A besteht das Schutzalter bis 14, bis 16 in CH.
  2. In DE & A ist man ab 14 strafmündig, ab 10 in CH.
  3. Da Du bereits aus dem Schutzalter raus & strafmündig bist, Dein Freund jedoch noch dem Schutzalter untersteht, machst Du Dich mit jeglicher sexuellen Handlung, welche Du mit/an ihm tätigst, strafbar wg „sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Dies ist ein Offizialsdelikt, wird also von Staates wegen verfolgt/geahndet und das ist definitiv keine Bagatelle.
  4. Ich kann Dir/Euch deshalb nur dringendst dazu raten, mit sexuellen Handlungen zu warten, bis er 14 ist, da es möglich ist, dass Du sonst die strafrechtlichen Konsequenzen tragen musst. Eine rechtsgültige Verurteilung kann/wird sich nachhaltig negativ auf Dein Leben auswirken (zB beruflich).
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

tom14594  06.08.2023, 13:10

Und wer sollte sie anzeigen?

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Tand0r  06.08.2023, 14:18
Da Du bereits aus dem Schutzalter raus & strafmündig bist, Dein Freund jedoch noch dem Schutzalter untersteht, machst Du Dich mit jeglicher sexuellen Handlung, welche Du mit/an ihm tätigst, strafbar wg „sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Dies ist ein Offizialsdelikt, wird also von Staates wegen verfolgt/geahndet und das ist definitiv keine Bagatelle.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit.

Den in dem Gesetz steht auch das von einer Bestrafung bei geringem Altersunterschied abgesehen werden kann. Und in der Praxis passiert das auch.

D.h. der Staatsanwalt würde das in so einem Fall sofort einstellen sofern der jüngere nicht missbraucht wurde.

Also mach dem armen Mädchen keine Angst, die Situation ist nicht groß anders wie wenn beide 13 wären.

Offiziell nicht erlaubt, aber straffrei.

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