Was passiert?

4 Antworten

Dann ist man ein "W1chser in der Bibliothek" im nicht beleidigenden Sinne. Außerdem kann das dazu führen, dass man sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar macht.

Die Seiten sind bestimmt gespert,und bekommst du sicher ärger,und ein Hausverbot auch.Die beobachten Kinder immer.Genug Kameras sind auch vorhanden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Forthekid 
Fragesteller
 03.02.2024, 16:30

ich bin kein kind

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Forthekid 
Fragesteller
 03.02.2024, 16:32
@GEU20C

bruder ich bin kein kind ich bin jugendlich

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Forthekid 
Fragesteller
 03.02.2024, 16:33
@Forthekid

denkste ich bin 12 bruder bitte nicht ermanoS

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Hm. Man kann bestimmte Webseiten netzwerkseitig sperren. Jetzt kommt es auf die Benutzerpolitik des Bibliotheksbetreiber an. Wenn Minderjährige Zugang zum Rechner, dann sind die Betreiber schon vom Gesetz her verpflichtet entsprechende Restriktionen sfestzulegen.